Musterfeststellungsklage muss für alle Umwelt- und Verbraucherschutzverbände möglich sein

Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR)
fordert gemeinsam mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH)
Bundestagsabgeordnete auf, dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form
nicht zuzustimmen – Entwurf schließt eine Vielzahl von Verbänden von
der Klageberechtigung aus – Verbraucherrechte werden nicht
hinreichend gestärkt – Fachliche Expertise des Verbandes sollte
ausschlaggebend sein

Am 8.6.2018 berät der Deutsche Bundestag in der ersten Lesung über
den Gesetzentwurf zur Musterfeststellungsklage, den das Kabinett am
16. Mai 2018 beschlossen hat. Der Umweltdachverband DNR kritisiert
gemeinsam mit der DUH den vorliegenden Entwurf in seiner jetzigen
Form als reine „Placebo-Maßnahme“, da eine Vielzahl hoch
qualifizierter Umwelt- und Naturschutzverbände nicht klageberechtigt
wären und die Rechte der Verbraucher gegenüber rechtswidrig
agierenden Konzernen nicht ausreichend gestärkt werden. Die
Abgeordneten sind aufgefordert, sich für deutliche Korrekturen am
vorliegenden Entwurf auszusprechen. DUH und DNR begrüßen die vom
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz für den 11.6.2018
angesetzte Sachverständigenanhörung. Ziel muss es sein, dass die
Musterfeststellungsklage allen Umwelt-, Natur- und
Verbraucherschutzverbänden zur Verfügung steht.

Die Musterfeststellungsklage ist ein zentrales Versprechen im
Koalitionsvertrag an die Verbraucher. Verbände sollen stellvertretend
für eine Gruppe von Betroffenen gegen Rechtsverstöße großer Konzerne,
beispielsweise aus der Automobil-, Chemie- oder Agrarbranche,
vorgehen können. So soll es möglich werden, sich gegen zu hohe
Energiepreise, einen zu hohen Pestizidgehalt im Trinkwasser,
Umweltgifte in Lebensmitteln oder das Überschreiten von
Schadstoffwerten in Energiesparlampen oder Pkw zur Wehr setzen zu
können. Nach dem jetzigen Gesetzentwurf wären jedoch fast alle
Umwelt- und Naturschutzverbände gar nicht klageberechtigt.
Hinzukommt, dass nach der Feststellung einer Rechtswidrigkeit der
Verbraucher weiterhin einzeln den Rechtsweg beschreiten muss, um
seine Ansprüche geltend zu machen.

Dazu Kai Niebert, DNR-Präsident: „Die Kriterien, die im jetzigen
Entwurf zur Musterfeststellungsklage angelegt werden, sind völlig
unangemessen. Das Instrument muss allen Umwelt- und
Verbraucherschutzverbänden zur Verfügung stehen, nur dann kann das
Gesetz sein Ziel, die Rechte der Verbraucher zu stärken und ihnen
eine starke Stimme zu geben, tatsächlich entfalten.“

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH ergänzt:
„Besonders kleine Verbände verfügen über eine jahrelang aufgebaute
Fachexpertise, so dass gerade sie sich schlagkräftig und fundiert im
Rahmen einer Musterfeststellungsklage für die Rechte der Verbraucher
stark machen können. Um eine Musterfeststellungsklage durchführen zu
können, sollte das Fachwissen ausschlaggebend sein, nicht eine
willkürlich gewählte Mitgliederzahl oder Listung beim Bundesamt für
Justiz.“

Das Argument, klageberechtige Verbände verfolgten ein
kommerzielles Interesse an der Musterfeststellungsklage weisen DNR
und DUH als haltlos zurück. Schließlich müssten die Verbraucher nach
erfolgreicher Musterfeststellungsklage ihren Schadensersatz in einem
weiteren Verfahren individuell einklagen, so dass der jeweilige
Verband davon nicht profitiert.

Hintergrund:

Der jetzige Gesetzentwurf zur Musterfeststellungsklage definiert
die Kriterien für die Klageberechtigung. Demnach sollen nur beim
Bundesamt für Justiz als „qualifizierte Einrichtungen“ gelistete
Einrichtungen klageberechtigt sein und dies auch nur, wenn sie
zusätzliche Voraussetzungen erfüllen: 1) Sie müssen mindestens zehn
Verbände als Mitglieder haben oder mindestens 350 natürliche
Personen. 2) Sie müssen mindestens vier Jahre als beim Bundesamt für
Justiz als „qualifizierte Einrichtungen, die in Deutschland
Unterlassungsklagen einreichen dürfen, gelistet sein. 3) Sie dürfen
kein kommerzielles Interesse an den Klagen haben. 4) Sie dürfen nicht
mehr als fünf Prozent ihres Budgets von Wirtschaftsunternehmern
erhalten.

Kontakt:

Kai Niebert, Präsident DNR
0160 95602512, niebert@dnr.de

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer DUH
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

DNR-Pressestelle:

Nina Slattery, Pressesprecherin
0160 5102258, nina.slattery@dnr.de

DUH-Pressestelle:

Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de

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