Die Umweltverbände BUND, DUH, NABU und der 
Umweltdachverband DNR haben an die Vorsitzenden der 
Bundestagsfraktionen von SPD und CDU/CSU appelliert, den Entwurf des 
Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes im Deutschen Bundestag unverzüglich zu 
verabschieden. Das Gesetz regelt den Zugang zu Gericht in 
Umweltangelegenheiten für anerkannte Umweltverbände. Es muss 
novelliert werden, weil die Bundesrepublik Deutschland 
völkerrechtliche und europarechtliche Verpflichtungen nicht 
rechtskonform in deutsches Recht umgesetzt hat. „Auch für 
internationale Umweltvorschriften gilt: –Pacta sunt servanda– – 
europarechtliche und völkerrechtliche Verpflichtungen müssen in 
nationales Recht umgesetzt werden“, sagte DNR-Präsident Kai Niebert.
   Aus Sicht der Verbände bleibe der vorliegende Gesetzentwurf immer 
noch hinter den europa- und völkerrechtlichen Anforderungen zurück 
und lasse damit weitere Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof 
erwarten. Der Gesetzgebungsprozess müsse jetzt aber endlich 
abgeschlossen werden. Der Entwurf sei verhandelt, mit dem Bundesrat 
wurden strittige Punkte geklärt. „Es wäre politisch und 
rechtsstaatlich ein verheerendes Signal, wenn im größten 
EU-Mitgliedstaat Völkerrecht nur selektiv ernst genommen würde“, 
sagte Hubert Weiger, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz
Deutschland (BUND).
   Der Europäische Gerichtshof billige der Aarhus-Konvention als 
verbindliche Grundlage europarechtlicher Umweltvorschriften einen 
hohen Stellenwert zu. Dies werde auch im jüngsten Urteil des EuGH vom
8.11.2016 deutlich, welches in der Sache die Richtigkeit der von den 
Umweltverbänden im Gesetzgebungsverfahren eingebrachten Eingaben 
unterstreiche. „Die Entscheidung zeigt, dass effektiver Rechtsschutz 
Verstöße gegen Umweltvorschriften wirksam verhindern und damit das 
Risiko unwirksamer Genehmigungen und verlängerter Verfahren 
reduzieren kann“, so NABU-Präsident Olaf Tschimpke.
   Die derzeitige Rechtslage in der Anwendung von 
Verbandsklagerechten im Umweltbereich ist von großer Unsicherheit 
geprägt, die in unvollständig umgesetzten internationalen Regelungen 
begründet ist. Diese Unsicherheit treffe alle gesellschaftlichen 
Akteure, also Umweltverbände genauso wie Vorhabenträger und die 
Wirtschaft. „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags müssen schnell
für Rechtssicherheit und Rechtsklarheit sorgen, damit Umwelt- und 
Naturschutzverbände handlungsfähig bleiben“, forderte 
DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner.
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