Der Hamburger Ökoenergieanbieter Greenpeace
Energy zieht im Gerichtsverfahren um Subventionen für das britische 
Atomkraftwerk Hinkley Point C vor den Europäischen Gerichtshof. 
Gemeinsam mit anderen Energieanbietern hatte Greenpeace Energy 2015 
vor der Ersten Instanz des Luxemburger Gerichts die EU-Kommission 
verklagt, nachdem diese milliardenschwere Hilfszahlungen für das 
umstrittene Atomprojekt genehmigt hatte. Diese Subventionen verzerren
den Wettbewerb auf dem Strommarkt in Europa und auch in Deutschland 
zu Lasten erneuerbarer Energien. Das Gericht hatte die Klage jedoch 
im September als unzulässig eingestuft; dagegen hat Greenpeace Energy
nun Rechtsmittel eingelegt.
   „Gerade weil Hinkley Point C als Blaupause für zahlreiche weitere 
Atomprojekte in Europa gilt, das Gericht diesen Umstand aber komplett
ignoriert, sind wir sind entschlossen, den Rechtsstreit um die 
unfairen Atomsubventionen bis zum Ende auszufechten“, sagt 
Greenpeace-Energy-Vorstand Sönke Tangermann. So planen unter anderem 
Ungarn, Polen, Tschechien und die Slowakei ebenfalls neue Reaktoren. 
Die vier Staaten sind sowohl in diesem als auch im parallelen 
Klageverfahren Österreichs vor dem EuGH als Streithelfer der 
Kommission beigetreten. Insgesamt sollen in Europa in den nächsten 
Jahren neue AKWs mit einer Gesamtleistung von rund 34 Gigawatt 
entstehen.
   Allein das in Ungarn geplante AKW Paks II mit einer Kapazität von 
2,4 Gigawatt ist offenbar als Export-Kraftwerk vorgesehen, das 
insbesondere Deutschland beliefern soll. Erst vor wenigen Wochen hat 
die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn wegen
fehlender Ausschreibung für das AKW-Projekt eingestellt. Beobachter 
vermuten, dass die Kommission – ähnlich wie zuvor für Hinkley Point C
– in einem zweiten Verfahren nun auch das für Paks II vorgesehene 
staatliche Subventionspaket genehmigen könnte. „Die deutsche 
Bundesregierung ist unehrlich, wenn sie vorgibt, Deutschland wäre von
der drohenden Wiederkehr der Nuklearenergie in unmittelbarer 
EU-Nachbarschaft nicht betroffen“, sagt Sönke Tangermann. 
„Tatsächlich ist die Bundesrepublik den atomaren Risiken nicht 
weniger ausgesetzt, als wenn die AKWs auf deutschem Boden stünden.“
   Zudem hätte der hochsubventionierte Atomstrom aus Hinkley Point C,
Paks II und weiteren AKWs deutliche Auswirkungen auf die Strompreise 
in Deutschland. Wie eine Studie des Berliner Analyseinstituts Energy 
Brainpool im Auftrag von Greenpeace Energy belegte, verzerrt dies den
Wettbewerb hierzulande –  zu Lasten erneuerbarer Anbieter und mit 
deutlichen Mehrkosten für das EEG-System.
   In seinem kürzlich vorlegten Impulspapier „Strom 2030“ zur Zukunft
des deutschen Strommarktes verlässt sich der deutsche Energieminister
Sigmar Gabriel (SPD) darauf, dass angesichts von Atom- und 
Kohleausstieg hierzulande künftig mehr Strom als bisher aus dem 
Ausland importiert wird. „Wenn das aber dazu führt, dass Atomstrom 
aus hochsubventionierten Meilern in Ungarn, Tschechien oder Polen 
nach Deutschland gelangt, um abgeschaltete deutsche AKWs zu ersetzen,
dann höhlt dies den Atomausstieg hierzulande komplett aus“, warnt 
Tangermann. Die Bundesregierung, die die Bedeutung gerade der 
osteuropäischen Länder bei der zukünftigen internationalen 
Marktkopplung in ihrem Strommarktszenario betont, müsse laut 
Tangermann deshalb nun durch technische, regulatorische und 
politische Steuerung gewährleisten, dass der extrem teure und unter 
Hinnahme großer Risiken erzeugte Atomstrom aus anderen EU-Staaten 
keine Rolle bei der Versorgung der Verbraucherinnen und Verbraucher 
in Deutschland spielt.
   Im Gerichtsverfahren um die Subventionen für Hinkley Point C sehen
die Anwälte von Greenpeace Energy unterdessen gute Chancen, dem 
EU-Gericht Rechtsfehler bei der Abweisung der Klage nachweisen zu 
können: „Das Europäische Gericht hat die formale Hürde für eine Klage
unverhältnismäßig hoch gelegt und die von den Klägern vorgetragenen 
Argumente sowie ein wissenschaftliches Gutachten nur sehr pauschal 
oder gar nicht gewürdigt“, sagt Rechtsanwältin Dr. Dörte Fouquet. Die
Berufungsschrift gegen die Klage-Abweisung hat die 
Rechtsanwaltskanzlei Becker Büttner Held (bbh), die Greenpeace Energy
juristisch im Verfahren vertritt, nun fristgerecht an den EuGH 
übermittelt.
   Das EU-Gericht hatte die Unzulässigkeit der Klage unter anderem 
damit begründet, dass alle Wettbewerber am europäischen Energiemarkt 
gleichermaßen von den Subventionen für Hinkley Point C benachteiligt 
seien – und Greenpeace Energy hier keine herausgehobene Stellung 
zufalle. Diese im Fachjargon „individuelle Betroffenheit“ aber ist 
formale Voraussetzung, um im Gerichtsverfahren zugelassen zu werden. 
„Erstens trifft diese Behauptung auf einen ambitionierten 
Grünstromanbieter wie Greenpeace Energy und seine besondere Stellung 
am Energiemarkt nicht zu“, sagt Anwältin Fouquet. „Zweitens haben 
dann Energieunternehmen wie Greenpeace Energy in Zukunft keine 
Chance, gegen genehmigende Beihilfeentscheidungen und damit die 
Erlaubnis wettbewerbsverzerrender Atomsubventionen insbesondere aus 
einem Mitgliedstaat zu klagen, in dem die Unternehmen nicht ansässig 
sind, mit dem aber ein grenzüberschreitender Energiehandel möglich 
ist.“
Pressekontakt:
Christoph Rasch
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