Die Landesregierung will das Erneuerbare-Wärmegesetz verschärfen. 
Ölbeheizte Haushalte treffen die neuen Regelungen besonders hart.
   Die von der Landesregierung in Baden-Württemberg beschlossenen 
Eckpunkte zur Novellierung des Erneuerbare-Wärmegesetzes (EWärmeG) 
verschärfen die bestehenden Anforderungen an Hausbesitzer deutlich. 
Bislang ist ein Anteil von zehn Prozent erneuerbarer Energie bei der 
Wärmeerzeugung vorgeschrieben, sobald der Heizkessel eines Gebäudes 
ausgetauscht wird. Zukünftig soll der Pflichtanteil 15 Prozent 
betragen.
   Das Institut für Wärme und Oeltechnik e. V. (IWO) sieht die 
Verschärfung des Wärmegesetzes kritisch. Für Hausbesitzer seien damit
vor allem deutlich höhere Kosten bei einer Sanierung verbunden. 
Adrian Willig, stellvertretender Geschäftsführer des IWO, dazu: „Mit 
der neuen Regelung wird in Baden-Württemberg eine Sanierung der 
Heizungsanlage mehr als doppelt so teuer wie in den angrenzenden 
Ländern. Gegenüber rund 9.000 Euro für die Installation einer 
effizienten Öl-Brennwertheizung, müsse ein Ölheizungsbetreiber für 
eine ausreichend große Solaranlage weitere 10.000 Euro aufbringen, um
das Wärmegesetz zu erfüllen, so Willig. Bei Umstellung auf eine 
Wärmpumpe oder eine Pelletheizung belaufen sich die Kosten nach 
Angaben des Fachverbands Sanitär Heizung Klima Baden-Württemberg 
sogar auf bis zu 25.000 Euro.
   „Obwohl noch nicht einmal die Ziele des derzeit geltenden Gesetzes
erreicht wurden, wird jetzt schon wieder an der ordnungspolitischen 
Schraube gedreht. Noch höhere Anforderungen werden dazu führen, dass 
sich noch weniger Bürger eine Sanierung leisten können. Dieser Effekt
ist seit der Einführung des Wärmegesetzes im Januar 2010 zu 
beobachten. Faktisch werden zu viele alte und damit in der Regel 
ineffiziente Heizungen weiter betrieben. So erreicht man die Ziele 
der Energiewende sicher nicht“, sagt Adrian Willig. Statt bestimmte 
Technologien vorzuschreiben, solle es den Bürgern überlassen bleiben,
welche Heiztechnik die beste für ihre Häuser ist.
Option Bioheizöl gestrichen
   Bioheizöl soll nach dem Willen der Landesregierung in Zukunft 
nicht mehr als Option zur Erfüllung des geforderten Anteils 
erneuerbarer Energie möglich sein. Diese Einschränkung ist aus 
IWO-Sicht nicht zielführend: „Für Eigenheimbesitzer, die sich keine 
teure Sanierung leisten können, oder für den Mietwohnungsbereich, 
wäre gerade die Nutzung von Bioheizöl in Kombination mit der neu 
vorgesehenen Erfüllungsoption „Sanierungs-fahrplan“ eine 
kostengünstige Lösung, um die Auflagen zu erfüllen“, so Willig.
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