Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) bewertet 
die EU-Energie- und Umweltbeihilfeleitlinien, die die Europäische 
Kommission heute vorgelegt hat, differenziert. „Gerade bei der 
Förderung der erneuerbaren Energien, die einen deutlichen Schwerpunkt
der vorliegenden Leitlinien darstellen, brauchen wir klare 
wettbewerbliche Rahmensetzungen. Nur so kann der gewonnenen Bedeutung
der erneuerbaren Energien an der gesamten Energieerzeugung Rechnung 
getragen werden“, so der VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck. 
„Ob aber das Beihilferecht der richtige Weg ist, um die 
Energiepolitik zu gestalten, mag bezweifelt werden. Denn dies 
unterliegt nicht dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren, sondern der
ausschließlichen Zuständigkeit der EU-Kommission.“
   Der VKU begrüßt, dass die EU-Kommission im Grundsatz das Ziel der 
Integration der erneuerbaren Energien in den Strommarkt postuliert. 
Die ab 2017 geforderte Einführung des Ausschreibungsmodells ist ein 
wichtiger Schritt, um die erneuerbaren Energien in den Energiemarkt 
zu integrieren. Positiv bewertet der VKU, dass mit dem Vorschlag der 
EU-Kommission die Rahmenbedingungen für technologiespezifische 
Ausschreibungen geschaffen werden. Diese erhalten die 
Technologievielfalt und tragen dem unterschiedlichen 
Entwicklungsniveau der Erzeugungstechnologien Rechnung. Hierauf hatte
der VKU in seiner Stellungnahme gedrungen.
   Bei den technologiespezifischen Ausschreibungen sollten aus Sicht 
des VKU jedoch die vorgesehenen Ausnahmen  für bestimmte Technologien
oder Größenklassen so eng wie möglich gehalten werden. In einem 
Strommarkt, der – jedenfalls in der Zielsetzung – ganz wesentlich auf
Anteile erneuerbarer Energien setzt, müssen diese voll in die System-
und Marktverantwortung einbezogen sein. Die vorgesehene Möglichkeit 
von Ausnahmen für Anlagen mit einer Kapazität von weniger als einem 
Megawatt (MW) torpediert aus Sicht des VKU die Marktintegration der 
erneuerbaren Energien. „Angesichts der dezentralen und extrem 
kleinteiligen Strukturen gerade der erneuerbaren Energien würde damit
der überwiegende Teil der Erzeugungsanlagen aus der oben skizzierten 
Systemverantwortung genommen“, so Reck. „Es ist daher richtig, dass 
die EU-Kommission gegenüber den Vorfassungen von einem strengen 
technologieneutralen Ansatz abgekommen ist. Damit ist die Hoheit der 
Mitgliedsstaaten über ihren Erzeugungsmix wieder hergestellt.“
   Der VKU begrüßt, dass sich die Beihilfeleitlinien in einem 
abschließenden Kapitel auch Fragen zur Kapazitätssicherung widmen. Es
sollte jedoch ergänzend die Möglichkeit gesonderter Kapazitätsmärkte 
aufgenommen werden. Der vom VKU in diesem Zusammenhang vorgeschlagene
dezentrale Leistungsmarkt steht mit den europäischen 
Binnenmarktregeln im Einklang. Dabei handelt es sich um ein 
marktliches Konzept, sodass Wettbewerbsbeschränkungen nicht zu 
befürchten sind.
   Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400 
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, 
Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit über 250.000 Beschäftigten 
wurden 2011 Umsatzerlöse von rund 107 Milliarden Euro erwirtschaftet 
und fast 10 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen 
haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 45,9 Prozent in der 
Strom-, 62,2 Prozent in der Erdgas-, 80,4 Prozent in der 
Trinkwasser-, 63,1 Prozent in der Wärmeversorgung und 24,4 Prozent in
der Abwasserentsorgung.
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