Der VDIK begrüßt den Beschluss des Deutschen 
Bundestages zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes 
im Hinblick auf die Verlängerung der Steuerermäßigung für Erdgas 
(CNG/LNG) bis 2026 und Flüssiggas (LPG) bis 2022.
   Damit ist für alle Beteiligten Planungssicherheit geschaffen 
worden. Durch Gas angetriebene Fahrzeuge leisten einen signifikanten 
Beitrag zur Einhaltung der Schadstoffgrenzen für NOx, Lärm, Feinstaub
und zum Erreichen der langfristigen CO2-Ziele. Gerade im 
Nutzfahrzeugbereich ist der Erdgasantrieb (CNG oder LNG) eine der 
wenigen sinnvollen Alternativen zu dem bislang dominierenden 
Dieselantrieb.
   Der VDIK hat mehrfach darauf hingewiesen, dass auch der 
Flüssiggasantrieb mit seinen niedrigeren Emissionen die Klimaziele 
der Bundesregierung unterstützt und befürwortet die Berücksichtigung 
von Flüssiggas.
   VDIK-Präsident Reinhard Zirpel: „Wir begrüßen ausdrücklich, dass 
nun ein weiterer wichtiger Baustein zur Erreichung der 
Klimaschutzziele auf den Weg gebracht worden ist und ein wesentlicher
Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität geleistet werden kann.“
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