Deutsche Umwelthilfe und Deutscher Mieterbund 
kritisieren fehlende Überwachung durch die Landes- und Bundesbehörden
– Mehrheit der Immobilien-Anbieter verweigert Angaben zur 
Energieeffizienz von Wohnobjekten
   Seit einem Jahr verpflichtet der Energieausweis Vermieter und 
Verkäufer dazu, potentielle Käufer oder Mieter über den energetischen
Zustand eines Gebäudes aufzuklären. Die Mehrheit der 
Immobilienanbieter jedoch missachtet diese Informationspflicht nach 
wie vor. Gleichzeitig finden praktisch keine behördlichen Kontrollen 
statt. Zu diesem Schluss kommen die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und 
der Deutsche Mieterbund (DMB). Grundlage für die neuen 
Informationspflichten ist die EU-Gebäuderichtlinie 2010/31/EU. Sie 
ist in Deutschland durch das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und die 
Energieeinsparverordnung (EnEV) in nationales Recht umgesetzt.
   „Nachdem Deutschland mit mehrjähriger Verspätung und erst nach 
Klagedrohung aus Brüssel den Energieausweis für Immobilien eingeführt
hat, spiegelt dessen mangelhafte Umsetzung das Desinteresse dieser 
Bundesregierung an einem wirksamen Klimaschutz wider“, so Jürgen 
Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. „Bund und Länder müssen 
dringend klären, wie sie durch wirksame Kontrollen sicherstellen, 
dass den Immobilienkunden vor dem Kauf bzw. der Miete die 
Informationen zum Energieverbrauch vorliegen.“ Resch fordert die 
Bundesregierung außerdem dazu auf, im Rahmen der im Jahr 2016 
geplanten Überarbeitung der EnEV Ausnahmeregelungen zum 
Energieausweis bei der Bewerbung von Immobilien zu streichen und 
gesetzliche Voraussetzungen für einen erleichterten Vollzug zu 
schaffen.
   Eine Abfrage des Kontrollverhaltens der zuständigen Landesbehörden
durch die DUH im Frühjahr 2015 ergab, dass kein Bundesland die 
Vorlage des Energieausweises kontrolliert und auch keine 
anlassunabhängigen Stichprobenkontrollen durchführt. Nur die vier 
Bundesländer Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen 
erklärten, dass sie bei ausdrücklichen Bürgerbeschwerden hin tätig 
werden. Mit Blick auf das Wohnungsgrundrecht wird von Bremen der 
Standpunkt vertreten, dass ein behördliches Betretungsrecht nur bei 
konkretem Verdacht einer Rechtsverletzung bestehe.
   Dass der Energieausweis von Immobilienanbietern nur selten 
vorgelegt wird, bestätigt auch der Deutsche Mieterbund. Dazu Ulrich 
Ropertz, Geschäftsführer des DMB: „Der Energieausweis bleibt auch 
weiterhin ein Papiertiger. Die seit einem Jahr bestehende 
Vorlagepflicht bei der Vermietung von Wohnungen wird von Vermietern 
und Maklern nicht ernst genommen.“
   Nach einer Stichprobe der DMB-Mietervereine Berlin, München, 
Hannover und Stuttgart haben 75 Prozent der Anbieter bei 
Wohnungsbesichtigungen den DMB-Testpersonen den Energieausweis nicht 
wie gesetzlich vorgeschrieben unaufgefordert vorgelegt. Erst auf 
Nachfrage legte ein Viertel der Vermieter bzw. Makler einen 
Energieausweis vor. Insgesamt machten 50 Prozent der Vermieter selbst
auf Nachfrage keine Angaben zur Energieeffizienz der Wohnobjekte. Aus
Sicht des Deutschen Mieterbundes ist das ein katastrophales Ergebnis.
Viele Wohnungssuchende erhalten keine Informationen zum energetischen
Zustand des Gebäudes. Die Wohnungsanbieter verweigern sich diesem 
wichtigen Transparenzinstrument.
   Ropertz: „Diese Verweigerungshaltung scheint bei professionellen 
Vermietern besonders groß zu sein. Bei 80 Prozent der von Maklern 
bzw. bei 75 Prozent der von Wohnungsunternehmen angebotenen Wohnungen
wird der Energieausweis nicht unaufgefordert vorgelegt. Hier werden 
die gesetzlichen Bestimmungen bewusst missachtet. Kontrollen und 
Sanktionen sind deshalb dringend notwendig.“
   In einer aktuellen Untersuchung von insgesamt 3.532 
Immobilienanzeigen stellte die DUH eine alarmierend schlechte 
Umsetzung der Kennzeichnungsvorschrift fest. Nur bei 1.056 von 1.600 
untersuchten Vermietungs- und Verkaufsangeboten gewerblicher Anbieter
wurde der Endenergiekennwert angegeben, dies entspricht 66 Prozent. 
Bei den 1.932 geprüften Angeboten privater Vermieter bzw. Verkäufer 
war die Quote nochmals um Größenordnungen schlechter. Ganze 279 
Angebote – dies entspricht 14 Prozent der privaten Immobilienangebote
– enthielten die erforderlichen Informationen. Damit liegt die 
Gesamtquote vorbildlich gekennzeichneter Werbeanzeigen bei nur 38 
Prozent.
   Der Gesetzgeber erlaubt bislang, dass Immobilien auch ohne Angaben
zum Energiebedarf bzw. -verbrauch beworben werden dürfen, wenn der 
Energieausweis zum Zeitpunkt der Anzeigenschaltung noch nicht vorlag.
Viele Immobilienanbieter verweigern die Angaben mit Hinweis auf diese
Ausnahmeregelung.
   Agnes Sauter, Leiterin Verbraucherschutz bei der DUH: „Es ist sehr
ärgerlich, dass dieses Schlupfloch von vielen gewerblichen Anbietern 
schamlos ausgenutzt wird. Spätestens zum Zeitpunkt der meist wenige 
Tage später stattfindenden Besichtigung muss ja der Energieausweis 
vorliegen. Stichprobenhafte Kontrollen der Besichtigungstermine haben
aber gezeigt, dass dann der Energieausweis ebenfalls nicht vorgelegt 
wird. Dem Verbraucher werden somit wichtige Informationen 
vorenthalten, die es ihm ermöglichen sollen, neben den Anschaffungs- 
oder monatlichen Mietkosten von Wohnraum auch die zu erwartenden 
Kosten im laufenden Betrieb in seine Kalkulation einzubeziehen.“
   Die Abfrage des Kontrollverhaltens der Landesbörden bzgl. der 
Einhaltung der Informationspflichten bei der Bewerbung von Immobilien
in Zeitungen und kommerziellen Medien ergab ein ebenfalls 
erschreckendes Bild. Diese werden bisher praktisch in keinem 
Bundesland überwacht. Verstöße gegen die Informationspflichten können
zudem erst ab 1. Mai 2015 mit einem Bußgeld geahndet werden. 
Rheinland-Pfalz verweigert die Marktüberwachung beispielsweise mit 
dem realitätsfremden Argument, dass nach eigener Auffassung die 
Verpflichtung zur Angabe der Energiekennwerte „weitgehend 
eingehalten“ werde. Sachsen vertritt den Standpunkt, 
anlassunabhängige Kontrollen von Werbeanzeigen seien gesetzlich nicht
vorgesehen. Hessen wiederum fühlt sich nicht verantwortlich, die 
Pflichtangaben zum Energieausweis in Immobilienanzeigen zu 
kontrollieren.
   Die Ergebnisse der Wohnungsbesichtigungen durch den Deutschen 
Mieterbund, das Ergebnis der bundesweiten Auswertung von 
Immobilienangeboten durch die DUH sowie das Hintergrundpapier 
„Regelungs- und Vollzugsdefizite zum Energieausweis in der EnEV“ 
finden Sie unter http://l.duh.de/p270415#download.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH)
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de
Ulrich Ropertz, Geschäftsführer Deutscher Mieterbund e.V.
Tel.: 030 223 23 35, E-Mail: Email: ulrich.ropertz@mieterbund.de
Agnes Sauter, Leiterin Verbraucherschutz Deutsche Umwelthilfe e.V. 
(DUH) Mobil: 0175 / 5724833, E-Mail: sauter@duh.de
Daniel Hufeisen, Pressesprecher Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH)
Tel.: 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009, E-Mail: hufeisen@duh.de 
DUH im Internet: www.duh.de, Twitter: https://twitter.com/Umwelthilfe
