Energieausweis für Immobilien ab 1. Mai verpflichtend
Allgemein Mittwoch, April 30th, 2014Zum 1. Mai 2014 tritt die neue Energieeinsparverordnung in Kraft und bringt striktere Anforderungen für Verkäufer und Vermieter von Immobilien im gewerblichen und im privaten Bereich mit sich. Nach Auskunft der IHK Saarland sind diese künftig verpflichtet, den Energieausweis an Käufer bzw. Mieter zu übergeben. Der Energieausweis muss bereits bei der Besichtigung vorgelegt werden. Im Falle des Verkaufs oder der Vermietung müssen die energetischen Kennwerte (Endenergie) in Immobilienanzeigen angegeben werden. Liegt ein Energieausweis mit einer Energieeffizienzklasse vor, muss die entsprechende Einstufung auch veröffentlicht werden. Die Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Inseratsangaben tragen Eigentümer bzw. Vermieter.
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