Der reale (preisbereinigte) Umsatz im zulassungspflichtigen Handwerk in Deutschland ist im 2. Quartal 2026 gegenüber dem 2. Quartal 2025 um 1,4 % gesunken. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen weiter mitteilt, waren Ende Juni 2026 im zulassungspflichtigen Handwerk 1,9 % weniger Personen beschäftigt als Ende Juni 2025.
Umsatzrückgang in fast allen Gewerbegruppen, Umsatzanstieg im Kraftfahrzeuggewerbe
Die stärksten realen Umsatzrückgänge aller Gewerbegruppen im zulassungspflichtigen Handwerk wiesen im 2. Quartal 2026 das Ausbaugewerbe, die Handwerke für den gewerblichen Bedarf und das Lebensmittelgewerbe mit jeweils -2,4 % auf. Das Bauhauptgewerbe verzeichnete einen Umsatzrückgang von 1,8 %, gefolgt von den Handwerken für den privaten Bedarf mit -1,6 % und dem Gesundheitsgewerbe mit -1,0 %.
Einen realen Umsatzanstieg im 2. Quartal 2026 gab es beim Kraftfahrzeuggewerbe mit +0,4 %.
Beschäftigungsrückgang am deutlichsten im Lebensmittelgewerbe
In den sieben Gewerbegruppen des zulassungspflichtigen Handwerks waren Ende Juni 2026 insgesamt 1,9 % weniger Personen tätig als Ende Juni 2025. Am stärksten sank die Beschäftigung im Lebensmittelgewerbe mit -3,5 %. Am geringsten war der Rückgang im Gesundheitsgewerbe mit -0,8 %.
Umsätze im zulassungsfreien Handwerk real um 0,8 % gesunken
Das zulassungsfreie Handwerk erwirtschaftete im 2. Quartal 2026 real 0,8 % weniger Umsatz als im Vorjahresquartal. Einen Zuwachs gab es bei den Handwerken für den gewerblichen Bedarf mit +0,6 %. In den Handwerken für den privaten Bedarf fielen die realen Umsätze um 2,6 %. Die höchsten Umsatzrückgänge gab es im Lebensmittelgewerbe und im Bauhauptgewerbe mit -4,5 % beziehungsweise -4,1 %.
Methodische Hinweise:
Zulassungspflichtiges Handwerk bedeutet, dass die Leiterin oder der Leiter eines selbständigen Handwerksbetriebes über eine besondere fachliche Qualifikation (zum Beispiel Meisterbrief) verfügen muss und damit in die Handwerksrolle eingetragen ist. Im zulassungsfreien Handwerk ist eine solche Qualifikation nicht notwendig.
Seit dem 1. Quartal 2026 liegen neben nominalen (nicht preisbereinigten) auch reale (preisbereinigte) Umsatzwerte für das zulassungspflichtige und zulassungsfreie Handwerk vor. Ziel der Preisbereinigung ist die inflationsbereinigte Abbildung der wirtschaftlichen Entwicklung im Handwerk. Die Preisbereinigung erfolgt auf Einzeldatenebene mithilfe von Deflatoren und Preisindizes aus verschiedenen Statistiken. Detaillierte Informationen bietet der Qualitätsbericht im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.
Die Daten der Handwerksberichterstattung wurden ab dem 1. Quartal 2026 auf das Basisjahr 2025 (2025 = 100) umgestellt. Die Berechnung der neuen Basis erfolgte über die Zeiträume 4. Quartal 2024 bis 4. Quartal 2025.
Darüber hinaus wurde für das Berichtsjahr 2026 die Klassifikation der Wirtschaftszweige von WZ 2008 auf WZ 2025 umgestellt und die Beschäftigtendaten werden nun nach dem Jobkonzept erfasst. Weitere Informationen zum Jobkonzept bietet ein Methodenpapier im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.
Weitere Informationen:
Ausführliche Ergebnisse zur Konjunktur des Handwerks sind in der Datenbank GENESIS-Online verfügbar (Tabellen 53211). Detaillierte Ergebnisse für die Bundesländer veröffentlichen die Statistischen Ämter der Länder.
Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter www.destatis.de/pressemitteilungen.
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