Erstellt von Presse
Allgemein, Sonstige
Mittwoch, September 23rd, 2020
Falls Sie verpflichtet sind Strommengen, die Sie an Dritte weitergeben messtechnisch zu erfassen und zu melden, sollen Sie dies nicht ignorieren. Zum Stichtag 31.12.2020 drohen ihnen sonst erhebliche Mehrkosten.
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