Der renommierte Staats- und 
Verwaltungsrechtswissenschaftler Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis hat
am 6. November 2014 ein Gutachten „Zur Bedeutung des 
Errichtungsverbots des §18a Luftverkehrsgesetz bei der Genehmigung 
von Windkraftanlagen“ vorgelegt.
   Das Gutachten wurde im Auftrag des Bundesverbandes WindEnergie 
(BWE) und der EnergieAgentur.NRW erstellt und ist auf deren 
Internetseiten abrufbar. Mit dem Gutachten wird die rechtliche 
Bewertung der planerischen Abwägung und die Abarbeitung des Belangs 
Flugsicherheit im Genehmigungsverfahren bei Nutzungskonflikten 
zwischen Windenergie und den Navigationseinrichtungen der Deutschen 
Flugsicherung GmbH präzisiert.
   „Die Deutsche Flugsicherung betreibt bundesweit rund 60 
Funknavigationsanlagen, etwa ein Sechstel davon befindet sich in 
Nordrhein-Westfalen. Die Anlagen stehen überwiegend in Gebieten die 
aufgrund ihrer guten Windverhältnisse für Windenergieanlagen 
besonders geeignet sind. Daraus und aus den 2009 von 3 km auf 15 km 
ausgeweiteten Anlagenschutzbereichen um die Standorte der 
Drehfunkfeuer ergeben sich Nutzungskonflikte, die aber gelöst werden 
können. Das von uns mitbeauftragte Gutachten zeigt hierfür die 
rechtlichen Wege auf“, machte Dr. Frank-Michael Baumann, 
Geschäftsführer der EnergieAgentur.NRW deutlich.
   „Das Gutachten von Prof. Battis und Kollegen zeigt, dass §18a 
Luftverkehrsgesetz einen Spielraum zum angemessenen Umgang mit dem 
Belang der Luftverkehrssicherheit schafft. Dieser kann genutzt 
werden. Gerade weil es sich um eine Prognoseentscheidung mit 
erheblichen Auswirkungen auf Investitionen in Milliardenhöhe in 
Deutschland handelt, ist es wichtig, dass die Entscheidung nicht 
faktisch allein durch die Deutsche Flugsicherung als privates 
Unternehmen mit gegenläufigen Geschäftsinteressen erfolgt. Vielmehr 
ist es erforderlich, dass die Luftverkehrsbehörden sorgfältig die 
betroffenen Projekte prüfen und die Genehmigungsbehörden fundierte 
Entscheidungen treffen können. Dass diese bei der militärischen 
Flugsicherung übliche Praxis auch bei der zivilen Flugüberwachung 
rechtlich möglich ist, macht das Gutachten deutlich. Dies zeigt auch,
dass sich viele bestehende Konflikte entschärfen lassen“, so Klaus 
Schulze Langenhorst, Vizepräsident des Bundesverbandes WindEnergie.
   In der Praxis wird bei über 90 Prozent der Flüge das amerikanische
GPS-System verwendet. Die alte Analogtechnik der 
Funknavigationsanlagen wird daher weitgehend nur noch als 
Backup-Technologie bereitgehalten. „Die Umsetzung der Energiewende 
darf nicht durch eine veraltete Reserve-Navigationstechnik 
ausgebremst werden“, machte Klaus Schulze Langenhorst deutlich.
   „Das Luftverkehrsgesetz eröffnet Spielräume, die genutzt werden 
müssen, um das bisherige Verwaltungsverfahren zu verbessern und die 
Energiewende zum Erfolg zu führen. Darauf hatten in der Vergangenheit
bereits Gutachten des Landes Schleswig-Holstein und 
Gerichtsentscheidungen (Verwaltungsgericht Oldenburg vom 5.2.2014, 
Az.: 5 B 6430/13) hingewiesen. Für uns ist es wichtig, dass die 
Luftverkehrsverwaltung des Bundes die Problematik ernst nimmt und 
konstruktiv zu Lösungen in den vielen aktuell blockierten Projekten 
beiträgt. Damit wäre sowohl den berechtigten Interessen der 
Luftverkehrssicherung als auch den Zielen der Energiewende gedient. 
Hierzu wollen wir einen konstruktiven Dialog mit dem 
Bundesverkehrsministerium und dem Bundesaufsichtsamt für 
Flugsicherheit führen“, machten Dr. Frank-Michael Baumann und Klaus 
Schulze Langenhorst deutlich.
   Das Gutachten ist abrufbar unter www.wind-energie.de und 
www.energieagentur.nrw.de
Pressekontakt:
Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE), Bundesgeschäftsstelle
Wolfram Axthelm, Pressesprecher
Neustädtische Kirchstr. 6, 10117 Berlin
Telefon: (030) 212341210, Fax: (030) 212341410
E-Mail: w.axthelm@wind-energie.de
Internet: http://www.wind-energie.de
