Deutsche Umwelthilfe erzielt Teilerfolg vor dem 
Bundesverwaltungsgericht – Voraussetzungen der wasserrechtlichen 
Erlaubnis für Block 5 wurden unvollständig geprüft – Tatsächlich 
bereits vorhandene Schadstoffbelastung im Main ist maßgeblich, nicht 
allein, ob das Kraftwerk weniger emittiert als zuvor – Hessischer VGH
muss erneut prüfen und entscheiden
   Die Zukunft des Kohlekraftwerks Staudinger in Hessen bleibt in der
Schwebe. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat auf die Klage der 
Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die für den Kraftwerksbetrieb 
erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis für den Zeitraum 2016 bis 
2028 an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) zurückverwiesen 
(Az. 7 C 25.15). Dieser muss nun der Frage nachgehen, ob die von dem 
Kraftwerk ausgehenden Quecksilbereinträge die Erreichung eines guten 
chemischen Zustands des Mains gefährden. Unter einer 
wasserrechtlichen Erlaubnis versteht man die zwingende behördliche 
Genehmigung, Wasser zu einem bestimmten Zweck benutzen zu dürfen, 
wozu auch das Einleiten von Stoffen wie Quecksilber zählt. Ob die 
Voraussetzungen zur Erteilung der neuen wasserrechtlichen Erlaubnis 
für den Kraftwerksblock 5 vorliegen, wurde, so das BVerwG, bislang 
nicht ausreichend ermittelt.
   „Bei der Prüfung, ob durch die erlaubte Gewässerbenutzung die 
anzustrebende Verbesserung des Gewässerzustandes gefährdet wird, kann
aber nicht allein auf die Reduzierung der Einleitungen abgestellt 
werden“, so die Pressestelle des BVerwG. Für die Erteilung einer 
wasserrechtlichen Erlaubnis ist damit die tatsächliche 
Schadstoffbelastung im Gewässer maßgeblich, nicht allein die 
Tatsache, dass das Kraftwerk weniger emittiert als zuvor.
   Rechtsanwalt Peter Kremer, der die DUH in dem Rechtsstreit 
vertritt: „Das Urteil des BVerwG enthält eine für den Umweltschutz 
erfreuliche Klarstellung: Entscheidend ist die Zukunft eines 
Gewässers, nicht dessen Vergangenheit. Frühere Gifteinleitungen sind 
kein Maßstab dafür, was erlaubt ist und was nicht.“
   Der Main ist bereits erheblich quecksilberbelastet. Quecksilber 
ist eines der gefährlichsten Umweltgifte. Sascha Müller-Kraenner, 
Bundesgeschäftsführer der DUH, ruft in Erinnerung: „Das in Fischen 
vorgefundene Methylquecksilber ist hochgiftig für Menschen. Es 
reichert sich in der Leber an. Die Quecksilberbelastung der Fische im
Main ist so hoch, dass Kindern und schwangeren Frauen von deren 
Verzehr abgeraten werden muss. Auch natürliche Fressfeinde von 
Fischen wie Greif- und Wasservögel werden durch Quecksilber bedroht.“
   Eine der Emissionsquellen von Quecksilber sind Kohlekraftwerke. 
Dennoch erteilte das Land Hessen 2012 eine neue wasserrechtliche 
Erlaubnis für Block 5 des Steinkohlekraftwerks „Staudinger“ am 
Standort Großkrotzenburg und Hanau/Groß-Auheim, obwohl durch dessen 
Betrieb die bereits bestehende hohe Quecksilberfracht des Flusses 
Main weiter erhöht wird. Das Kohlekraftwerk wurde damals noch von der
E.ON Kraftwerke GmbH, mittlerweile von der Uniper Kraftwerke GmbH, 
betrieben.
   Mit Bescheid vom 28. März 2012 erteilte das Regierungspräsidium 
Darmstadt die beantragte wasserrechtliche Erlaubnis mit Geltung ab 
dem 1. Januar 2016 und befristet bis zum 15. Dezember 2028. Die 
Genehmigung umfasste die Erlaubnis, zum Betrieb des Kraftwerkblocks 
Wasser aus dem Main zu entnehmen und Kraftwerksabwässer in den Fluss 
einzuleiten. Die Abwässer aus dem Kraftwerk sind dabei 
quecksilberbelastet.
   Die Wasserrahmenrichtlinie der EU (WRRL) verlangt von den 
Mitgliedstaaten, ihre Gewässer in einen guten chemischen Zustand zu 
versetzen. Dieses Ziel hätte bereits im Jahr 2015 erreicht sein 
müssen. Tatsächlich ist die Quecksilberbelastung des Mains viel zu 
hoch, deshalb müssen erhebliche Anstrengungen unternommen werden, um 
den geforderten Zustand zu erreichen.
   Die DUH hatte in dem Klageverfahren gegen die wasserrechtliche 
Erlaubnis für Block 5 des Kraftwerks vorgetragen, dass die 
Quecksilbereinträge aus dem Kraftwerksbetrieb dazu beitragen, diese 
Zielerreichung dauerhaft zu gefährden. Nach Ansicht der DUH darf 
überhaupt kein Quecksilber in den Main eingetragen werden, was zur 
Konsequenz hätte, dass das Kraftwerk nicht weiter betrieben werden 
darf. Peter Ahmels, Leiter Energie und Klimaschutz der DUH, betont: 
„Wir begrüßen, dass hier nochmal genau hingeschaut werden muss, ob es
zu unzulässigen Einträgen kommt.“
   Der hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat am 14. Juli 
2015 die Klage der DUH gegen die neue wasserrechtliche Erlaubnis von 
2016 bis 2028als unbegründet abgewiesen (Az. 9 C 1018/12.T). Das 
BVerwG als höchstes deutsches Verwaltungsgericht hat nun jedoch 
festgestellt, dass die Frage vom Hessischen VGH nicht geklärt wurde, 
ob trotz des Kraftwerkbetriebs die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie 
erreicht werden können. Es muss nun die Schadstoffbelastung des Mains
einerseits und der Anteil der Kraftwerkseinträge andererseits 
ermittelt werden. Danach muss die Frage geklärt werden, ob die vom 
Kraftwerk ausgehenden Quecksilbereinträge das Erreichen des von der 
WRRL verlangten Zustands gefährden. Die Sache wurde daher an den 
Hessischen VGH zur erneuten Prüfung und Entscheidung zurückverwiesen.
   Sollte die DUH dort im Ergebnis Recht bekommen, hätte dies 
Auswirkungen auf alle Kohlekraftwerke in Deutschland, da die 
Quecksilberbelastung in allen Gewässern zu hoch ist und von nahezu 
allen Kohlekraftwerken Quecksilber eingebracht wird. „Das Urteil des 
BVerwG ist ein positives Signal, dass es mit der Kohleverstromung so 
nicht weitergehen kann. Wir sind optimistisch, dass sich der gesunde 
Menschenverstand auch am Ende durchsetzen wird“, so Müller-Kraenner.
   Links: Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts: 
http://www.bverwg.de/pm/2017/75
   Mehr Informationen zum Engagement der DUH gegen Kohlekraft: 
http://www.duh.de/projekte/kohle/
Kontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
Cornelia Nicklas, Leiterin Recht 
030 24 00 867-18, nicklas@duh.de
Georg Kleine, Projektmanager Rechtsangelegenheiten 
07732 9995-375, kleine@duh.de 
Dr. Peter Ahmels, Leiter Energie und Klimaschutz 
030 2400867-91, 0151 16225863, ahmels@duh.de
Rechtsanwalt Peter Kremer, Kanzlei Kremer & Werner (Berlin)
030 288 76 783, kremer@kremer-werner.de
DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf 
030 2400867-20, presse@duh.de
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