Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes ist
eine durch BASF unterstützte Schadenersatzklage des 
Plastiktütenherstellers Victor in Höhe von mehr als 2,7 Millionen 
Euro im Streit um biologisch abbaubare Plastiktüten endgültig 
gescheitert – Das über fünf Jahre andauernde Klageverfahren zielte 
auf die wirtschaftliche Existenzvernichtung der Deutschen Umwelthilfe
und deren Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch ab – Mit der Klage 
sollte ganz offensichtlich die Aufklärungsarbeit zu bestimmten, von 
BASF vertriebenen, angeblich umweltfreundlichen Biokunststoffen 
verhindert werden
   Im Rechtsstreit um angebliche Falschaussagen zu biologisch 
abbaubaren Plastiktüten hat der Bundesgerichtshof mit einem Beschluss
vom 9. Januar 2018 die Schadensersatzklage der Victor Güthoff & 
Partner GmbH und der Ruppiner Papier- und Folienwerke GmbH gegen die 
Deutsche Umwelthilfe (DUH) und deren Bundesgeschäftsführer Jürgen 
Resch endgültig abgewiesen (VI ZR 74/17). Zuvor hatten die Richter 
des Oberlandesgerichts Köln der Umwelt- und 
Verbraucherschutzorganisation umfassend Recht gegeben und die 
Revision nicht zugelassen (AZ 15 U 28/14). Gegen die Nichtzulassung 
der Revision hatten die Plastiktütenhersteller eine Beschwerde beim 
Bundesgerichtshof eingelegt, die nun mit dem Beschluss vom 9. Januar 
2018 zurückgewiesen wurde.
   Die auf die wirtschaftliche Existenzvernichtung der DUH 
ausgerichtete Schadenersatzklage wurde über mehr als fünf Jahre mit 
einem unglaublichen Aufwand, dem mehrmaligen Wechseln von Anwälten, 
dutzenden Schriftsätzen und insgesamt über zehn Gutachten betrieben. 
Die insgesamt drei vorangegangenen Gerichtsverhandlungen des Land- 
und Oberlandesgerichts Köln gewann allesamt die DUH. Der Umwelt- und 
Verbraucherschutzverband wirft dem Chemiekonzern BASF vor, als 
Finanzier fast aller von der Klägerin vorgelegter Gutachten, als 
offizielles Partnerunternehmen der Victor-Group und als Zulieferer 
der Plastiktütenmaterialien, die wirtschaftliche Vernichtung der DUH 
und deren Bundesgeschäftsführers zum Ziel gehabt zu haben. Nach 
Einschätzung der DUH versteckte sich der Chemieriese hinter dem 
mittelständischen Plastiktütenhersteller Victor, um keinen 
Imageschaden bei dem Versuch zu erleiden, sich eines bundesweit 
tätigen Umweltschutzverbands und eines seiner Geschäftsführer zu 
entledigen.
   Der nun abschließend von der DUH gewonnene Mammutprozess zeigt, 
mit welchen Mitteln Industriekonzerne versuchen, Umweltverbände und 
ihre Repräsentanten einzuschüchtern, die „Greenwashing“, z.B. zu den 
tatsächlichen Umweltfolgen von Bioplastik aufdecken und 
verbrauchertäuschende Aussagen im Rahmen einer ökologischen 
Marktüberwachung stoppen.
   2012 hatte die DUH auf die irreführende Werbung für Tragetaschen 
aus dem Biokunststoff Polymilchsäure (PLA) hingewiesen und die drei 
Handelsketten ALDI Nord, ALDI Süd und Rewe wegen der dadurch 
praktizierten Verbrauchertäuschung erfolgreich abgemahnt. Alle drei 
Unternehmen verkauften Tüten der Victor Group, deren 
Materialzulieferer der Chemiekonzern BASF war. Entgegen dem auf den 
Tüten vermittelten Eindruck, waren die Bioplastiktüten weder 
umweltfreundlicher als herkömmliche Plastiktüten, noch wurden sie 
nach einer durch die DUH durchgeführten Umfrage in deutschen 
Kompostierungsanlagen regelmäßig kompostiert. Nachdem ALDI Nord, ALDI
Süd und Rewe gegenüber der DUH erklärten, ihre biologisch abbaubaren 
Plastiktüten nicht mehr als „100% kompostierbar“ zu bewerben und 
diese aus dem Sortiment nahmen, wollte sich die Victor Group die 
entgangenen Einnahmen in Höhe von 2,7 Millionen Euro ausgerechnet von
der DUH und deren Bundesgeschäftsführer persönlich bezahlen lassen. 
„Die Aufklärungsarbeit der DUH über die verheerenden 
Umweltbelastungen der Plastiktütenflut und auch über Bioplastiktüten 
durchkreuzte anscheinend die Strategie des Chemiekonzerns BASF, der 
als Materialzulieferer die angeblich umweltfreundlichen 
Bioplastiktüten wohl zum neuen Verkaufsschlager machen wollte. Nur so
ist zu erklären, dass als strategisches Mittel eine Millionenklage 
gegen die DUH und mich persönlich gewählt wurde, um unsere 
Aufklärungsarbeit zu verhindern. Die Plastiktütenfirmen und ihr 
Zulieferer BASF erhalten mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs 
die klare Botschaft, dass Umwelt- und Verbraucherverbände auch 
weiterhin berechtigt sind, auf Verbrauchertäuschung hinzuweisen. Die 
DUH wird weiterhin kritisch über sogenannte Bioplastikprodukte mit 
zweifelhaftem oder nicht vorhandenem Umweltnutzen berichten. Wir 
lassen uns auch von BASF keinen Maulkorb verpassen“, sagt der 
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
   „Fast alle Gutachten im Verfahren gegen die DUH wurden nicht von 
der Klägerin, sondern vom Chemiekonzern BASF in Auftrag gegeben. Der 
Konzern aus Ludwigshafen entwickelt Biokunststoffe und versucht diese
seit Jahren als vermeintlich ökologische Alternative zu Verpackungen 
aus fossilen Rohstoffen auf dem Markt zu platzieren. Dabei geht es 
jedoch nicht um die Umwelt, sondern um Profite, denn Biokunststoffe 
werden im Vergleich zu normalem Plastik oft zu vielfach höheren 
Preisen verkauft. Allerdings können Ökobilanzen bislang keine 
gesamtökologischen Vorteile von Biokunststoffen im Vergleich zu 
solchen aus fossilem Rohöl belegen. Viele der als biologisch abbaubar
beworbenen Kunststoffe bauen sich unter natürlichen Bedingungen nur 
ähnlich langsam ab wie normale Kunststoffe und werden oft auch in 
Kompostierungsanlagen nicht kompostiert. Weil die DUH den 
Geschäftsinteressen einer ganzen Branche im Wege stand, sollte ein 
Exempel statuiert und ein ganzer Verband kaltgestellt werden“, 
kritisiert Resch.
   „Es ist besonders dreist, dass sich Plastiktütenhersteller 
entgangene Gewinne ausgerechnet von denjenigen auszahlen lassen 
wollten, die Aussagen zur Umweltfreundlichkeit von Bioplastiktüten 
als falsch entlarvten. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes 
stärkt Umwelt- und Verbraucherschutzverbände in ihrer Arbeit und 
zeigt, dass selbst Millionenklagen nicht zur Einschüchterung taugen“,
sagt Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Rechtsstreit 
vertrat. Der am 9. Januar 2018 vom Bundesgerichtshof verkündete 
Beschluss ist rechtskräftig.
Links:
   Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 9.1.2018 zur Klage der 
Victor Güthoff & Partner GmbH und der Ruppiner Papier- und 
Folienwerke GmbH gegen die DUH: http://l.duh.de/p180126 
   Zum Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 9.2.2017: 
http://l.duh.de/p180126 
Mythenpapier zu Biokunststoffen: http://l.duh.de/p180126
Weitere Informationen zum Thema Bioplastik: www.duh.de/bioplastik
   Informationen zu Plastiktüten: 
http://www.duh.de/themen/recycling/verpackungen/plastiktueten/
Kontakt:
Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
0151 18256692, fischer@duh.de
Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt Geulen & Klinger 
0171 2435458, klinger@geulen.com
DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf 
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