Kommunale Belange bei Konzessionsvergaben werden 
berücksichtigt
   Der Deutsche Bundestag debattiert am heutigen Freitag in erster 
Lesung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften zur 
Vergabe von Wegenutzungsrechten zur leitungsgebundenen 
Energieversorgung. Dazu erklären der wirtschafts- und 
energiepolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion Joachim Pfeiffer und 
der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der Fraktion 
Ingbert Liebing:
   Jochachim Pfeiffer: „Wir begrüßen, dass das 
Bundeswirtschaftsministerium nunmehr einen Entwurf zur Reform des 
Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vorgelegt hat. Die bisherige 
Regelung des Paragraphen 46 EnWG hat zu vielen Rechtsunsicherheiten 
bei Kommunen, aber auch bei den Bewerbern um den Netzbetrieb geführt.
Die Reform des EnWG schließt rechtsstreitige Lücken in der 
Gesetzgebung und trägt dazu bei, mehr Rechtssicherheit und 
Transparenz bei der Konzessionsvergabe und beim Netzübergang zu 
schaffen.“
   Ingbert Liebing: „Langwierige Auseinandersetzungen und 
Verzögerungen bei der Netzübergabe sowie Ausfälle bei der 
Konzessionszahlung können so künftig besser vermieden werden. Gerade 
die Kommunen erhalten eine bessere Planungsgrundlage. Zudem soll mit 
dem Gesetzentwurf die Möglichkeit für die Kommunen eröffnet werden, 
lokale und regionale Gegebenheiten bei der Konzessionsvergabe im 
Rahmen der netzwirtschaftlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. 
Über die konkrete Ausgestaltung der Neuregelung wird im weiteren 
Gesetzgebungsverfahren zu beraten sein.“
Hintergrund:
   Paragraph 46 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sieht vor, dass
die Kommunen die kommunalen Wegerechte zur Verlegung von Strom- und 
Gasleitungen (sog. Konzessionen) in einem vergabeähnlichen Verfahren 
spätestens alle 20 Jahre neu zu vergeben haben. Dieses Verfahren und 
die bei Wechsel des Konzessionsinhabers erforderlichen Netzübernahmen
waren in den letzten Jahren vermehrt Gegenstand gerichtlicher 
Auseinandersetzungen. Der Koalitionsvertrag sieht daher vor, das 
Verfahren bei Neuvergabe der Verteilernetze „eindeutig und 
rechtssicher zu regeln sowie die Rechtssicherheit im Netzübergang zu 
verbessern“. Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung dient 
der Umsetzung dieser Vereinbarung. Er enthält u.a. Regelungen zur 
Ermittlung des Netzwertes, zum Umgang mit Verfahrensrügen von nicht 
berücksichtigten Konzessionsbewerbern, zu Auskunftsrechten der 
Gemeinde gegen den bisherigen Netzbetreiber sowie zur Zahlung von 
Konzessionsabgaben durch den Netzbetreiber an die betroffenen 
Kommunen.
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