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Neuregelung der EEG-Umlage würde KWK-Ausbau zum Erliegen bringen





Gemäß der Koalitionsvereinbarung hält die Bundesregierung am Ausbauziel für hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) fest. 25% der Stromerzeugung sollen im Jahre 2020 aus KWK-Anlagen stammen.
Die Erreichung dieses Ziels hält das BHKW-Infozentrum Rastatt aufgrund des gerade beschlossenen Eckpunktepapiers für die Reform des EEG für völlig unrealistisch.
„Problemfall“ Eigenstromprivilegierung
Derzeit ist die Eigenstromnutzung von der EEG-Umlage, die inzwischen mehr als 6 Cent/kWh beträgt befreit. Diese sogenannte Eigenstromprivilegierung war in den vergangenen Monaten Gesprächsthema bei vielen teils sehr emotional geführten Diskussionsrunden.
Was im Eckpunktepapier der EEG-Novelle steht
Im Eckpunktepapier der EEG-Novelle wird als politischer Wille angekündigt, dass ?im Grundsatz die gesamte Eigenstromerzeugung an der EEG-Umlage beteiligt wird?. Alle neuen Eigenstromerzeuger sollen mit einer Mindestumlage an der Grundfinanzierung des EEG beteiligt werden, wobei die Wirtschaftlichkeit von KWK-Anlagen gewahrt und für kleine KWK-Anlagen eine Bagatellgrenze eingefügt werden soll.
Was in der Anlage zum Eckpunktepapier der EEG-Novelle steht
Man kann zu dem Ansinnen einer EEG-Umlage auf den Eigenstrombedarf insbesondere bei EE-Anlagen (z. B. Photovoltaik und Biomasse) aber auch bei KWK-Anlagen unterschiedliche Meinungen vertreten. Grundsätzlich klingen die Textpassagen des Eckpunktepapiers aber politisch besonnen und eher ausgeglichen.
Die konkrete Ausgestaltung der Neuregelung zur EEG-Umlage in der ?Anlage zum Eckpunktepapier? hat aber mit den besonnen gewählten Begriffen nichts mehr zu tun.
Die Fakten
– Neue KWK-Anlagen und Erneuerbare-Energien-Anlagen sollen für den selbst erzeugten und selbst genutzten Strom 70% der EEG-Umlage zahlen ? das wären derzeit fast 4,4 Cent/kWh.
– Bestehende KWK-Anlagen und EE-Anlagen sollen für den selbst erzeugten und selbst genutzten Strom ab Inkrafttreten des neuen EEG (August 2014) fast 1 Cent/kWh zahlen.
– Die Bagatellgrenze (EEG-Umlagebefreiung) gilt für Neu- und Alt-Anlagen lediglich bis 10 kW elektrischer Leistung und dann auch nur für die ersten 10.000 kWh.
In dem Bericht ?Neues EEG würde den KWK-Ausbau zum Erliegen bringen? wurde auf dem BHKW-Infozentrum ein Bericht veröffentlicht, der sich mit den Fragestellungen rund um die Auswirkungen der geplanten EEG-Novelle beschäftigt und die Original-Textpassagen aus dem Eckpunktepapier auflistet.
Den Bericht können Interessierte auf der Seite http://www.bhkw-infozentrum.de/statement/Neues-EEG-wuerde-den-KWK-Ausbau-zum-Erliegen-bringen.html einsehen.

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Erstellt von an 23. Jan. 2014. geschrieben in Allgemein, Sonstige. Sie können allen Kommentaren zu diesem Artikel folgen unter RSS 2.0. Kommentieren und Pings sind deaktiviert.

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