Neuer Sachkunde-Ausweis beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln

Alle beruflichen Anwender, gewerblichen Berater und Verkäufer von Pflanzenschutzmit-teln müssen einen Sachkunde-Ausweis besitzen. Auf Grundlage des novellierten Pflan-zenschutzgesetzes vom Februar 2012 wird ein bundesweit einheitlicher Ausweis einge-führt. In Thüringen kann dieser seit 1. Mai beim jeweils für den Wohnsitz zuständigen Landwirtschaftsamt beantragt werden. Sachkundige müssen sich fortan alle drei Jahre im Pflanzenschutz fortbilden.

Für Personen, die am Stichtag 14. Februar 2012 bereits sachkundig waren, gilt eine Übergangsregelung. Deren Sachkundenachweise ? in der Regel Studien- oder Berufsab-schlusszeugnisse ? sind zunächst noch bis zum 26. November 2015 gültig. Allerdings können auch sie schon jetzt bei den Landwirtschaftsämtern eine Umschreibung auf die neuen Sachkundenachweise beantragen. Die Ausstellung des Ausweises ist gebühren-pflichtig.

Wer entgegen den gesetzlichen Bestimmungen ohne Nachweis der Sachkunde beruflich Pflanzenschutzmittel anwendet, diese verkauft oder zum Pflanzenschutz berät, handelt ordnungswidrig. Derartige Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.

Auskünfte zur Durchführung von Lehrgängen und Prüfungen zur Erlangung der Sach-kunde erteilt die Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft (Telefon 0361-5506810).

Andreas Maruschke
Pressesprecher

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