Anlässlich der aktuellen Debatten um die 
Novellierung der Landesjagdgesetze in Baden-Württemberg, 
Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen hat der NABU die 
Jagdgesetze im Bund und in allen 16 Bundesländern einer 
naturschutzfachlichen Bewertung unterzogen. Zu den NABU-Kriterien für
eine naturverträgliche Jagd zählen die Anzahl der jagdbaren Arten,  
Jagdruhezeiten und die Jagdausübung.
   Das Ergebnis ist ernüchternd: „Die derzeitigen jagdgesetzlichen 
Regelungen des Bundes und der Länder erfüllen mit Ausnahme von Berlin
und Rheinland-Pfalz noch nicht einmal zehn Prozent der 
NABU-Forderungen hinsichtlich einer ökologischen Ausrichtung der 
Jagd. Anforderungen des Natur-, Arten- und Tierschutzes sowie 
gesellschaftliche und ethische Anliegen werden bisher kaum 
berücksichtigt“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. „Das deutsche 
Jagdrecht ist verstaubt und veraltet: Der lodengrüne Geist des 
letzten Jahrhunderts haucht einem aus den meisten Jagdgesetzen 
entgegen.“ Der NABU fordert Bundesregierung und Landesregierungen 
auf, die alten Jagdgesetze ins Museum zu tragen und moderne 
Jagdgesetze mit Naturschützern, Tierschützern und Jägern zu 
entwickeln.
   Derzeit unterliegen in fast allen Bundesländern gut 150 Tierarten 
dem Jagdrecht. Davon ist fast jede dritte Art nach dem 
Naturschutzgesetz streng geschützt. Die Jagd findet das ganze Jahr 
über statt, denn vor allem Wildschweine und Füchse, aber auch 
Waschbären und Wildkaninchen, haben in einigen Bundesländern das 
ganze Jahr über Jagdzeit.
   Immerhin werden aus NABU-Sicht durch die Reformen die Jagdgesetze 
in einigen Bundesländern verbessert. „Die aktuellen Gesetzentwürfe 
aus Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen weisen in die Zukunft, 
auch wenn leider nicht alle Forderungen des NABU berücksichtigt 
werden“, so Tschimpke.
   In Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen werden künftig 
deutlich weniger Arten dem Jagdrecht unterliegen, der Tierschutz wird
stärker berücksichtigt, die Baujagd nur noch eingeschränkt möglich 
und Totschlagfallen nicht mehr zulässig sein. Zum Schutz der Umwelt, 
der Wildtiere und des Menschen soll zumindest der Einsatz von 
bleifreier Büchsenmunition in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, 
Saarland und in Schleswig-Holstein verpflichtend werden. In allen 
anderen  Bundesländern darf jedoch nach wie vor mit bleihaltiger 
Büchsenmunition geschossen werden.
   „Wollen die Jäger gesellschaftsfähig bleiben, müssen sie sich den 
gesellschaftlichen und ökologischen Entwicklungen der vergangenen 
Jahrzehnte öffnen“, sagt NABU-Jagdexperte Stefan Adler. Angesichts 
explodierender Wildschweinbestände und des Rückgangs von Arten wie 
Feldhase und Rebhuhn sei eine Brauchtumspflege und das Beharren der 
Jagdverbände auf althergebrachte Methoden nicht hilfreich. „Jäger und
Naturschützer müssen gemeinsam anpacken, um den Schwund der Arten und
ihrer Lebensräume aufzuhalten: durch eine naturfördernde 
Landwirtschaft, einen verbesserten Lebensraumverbund und ein 
wirksameres Schutzgebietssystem“, so Adler.
   Das Hintergrundpapier, sowie die NABU-Position zur Jagd stehen auf
der Internetseite www.NABU.de/jagd zum Download zur Verfügung.
Pressekontakt:
Stefan Adler, NABU-Jagdexperte, Tel. +49 (0)30.284984-1623,  
Mobil +49 (0)172.2832663, E-Mail: Stefan.Adler@NABU.de
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One thought on “NABU-Umweltverträglichkeitsprüfung der deutschen Jagdgesetze – Tschimpke: Das deutsche Jagdrecht ist heillos veraltet und gehört ins Museum”
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