Mit Blick auf die wiederholten Nahbegegnungen von 
Mensch und Wolf im nordöstlichen Niedersachsen spricht sich der NABU 
für kontrollierte Maßnahmen gegen diesen Wolf aus. Wie bislang 
bekannt wurde, soll sich ein Wolf wiederholt Menschen bis auf weniger
als zwei Metern angenähert haben. Aggression habe das Tier nie 
gezeigt.
   Sollten sich die geschilderten Ereignisse tatsächlich so 
zugetragen haben, sind aus NABU-Sicht damit die Kriterien für eine 
Vergrämung des Tieres erfüllt und sollten auch zur Anwendung kommen. 
Mögliche Vergrämungsmethoden sind der Beschuss mit Gummischrot oder 
anderen nicht tödlichen Geschossen, die dem Wolf unmissverständlich 
seine Grenzen aufzeigen. Voraussetzungen für solche Maßnahmen sind 
nach Ansicht des NABU die eindeutige Identifizierung des Tieres sowie
die Abstimmung und Organisation der Maßnahmen durch erfahren Experten
unter anderem durch die Einbeziehung der Beratungsstelle des Bundes 
zum Wolf (DBBW).
   „In speziellen Einzelfällen wie bei einem Wolf, der sich 
wiederholt Menschen annähert, ist eine deutliche Reaktion 
erforderlich. Konkrete Maßnahmen, wie die kontrollierte Vergrämung 
durch fachkundige Personen, sind in einem solchen Fall angebracht“, 
sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. „Trotzdem darf der 
strenge Artenschutz des Wolfes nicht aus den Augen verloren  werden. 
Der NABU wird die Maßnahmen, die gegen den Wolf ergriffen werden, auf
artenschutzrechtliche Gültigkeit prüfen – um zu gewährleisten, dass 
alles Mögliche getan wurde, um den Wolf am Leben zu lassen“, so 
Miller weiter.
   Seit 2007 liegen von Experten erarbeitete Empfehlungen vor, wie 
das Verhalten von Wölfen zu bewerten ist und welche 
Handlungsempfehlungen sich daraus ergeben. „Nach unserer 
Interpretation der vorliegenden Empfehlungen sind die 
Verhaltenskriterien, die eine Vergrämung nicht nur rechtfertigen, 
sondern notwendig machen, in diesem Fall gegeben“, so Miller. Der 
Wolf, bei dem es sich um ein männliches Tier aus dem Munsteraner 
Rudel handelt, ist im vergangenen Sommer neben einem zweiten Tier mit
einem Senderhalsband ausgestattet worden. Der Aufenthaltsort des 
Wolfes kann somit festgestellt werden.
   Der NABU begleitet die Rückkehr der Wölfe seit über zehn Jahren 
und setzt sich für ihren strengen Schutz ein. In begründeten 
Einzelfällen sieht der NABU es aber als unausweichlich an, die durch 
das Bundesnaturschutzgesetz vorgesehenen Ausnahmeregelungen 
umzusetzen. Vergrämungsmaßnahmen oder gar die Entnahme von Wölfen 
bedürfen jedoch immer der Einzelfallüberprüfung durch qualifizierte 
Experten. In den vergangenen 15 Jahren, seitdem es wieder Wölfe in 
Deutschland gibt, ist es zu keinem Angriff von Wölfen auf Menschen 
gekommen.
   „Das Verhalten einzelner Wölfe steht nicht stellvertretend für 
alle Tiere der Population. Äußere Einflüsse, wie zum Beispiel die 
Fütterung durch Menschen, können dazu führen, dass sich einzelne 
Tiere weniger scheu verhalten“, so Markus Bathen, NABU-Wolfsexperte. 
In diesen  Fällen sieht der NABU das Wolfsmanagement der Bundesländer
in der Pflicht, das Monitoring – also die Überwachung der Wölfe – zu 
verstärken.
   Leitfaden des Bundesamts für Naturschutz  und Kriterien: 
https://www.bfn.de/fileadmin/MDB/documents/service/skript201.pdf,, S.
116
   NABU-Hintergrundpapier „15 Jahre Wölfe in Deutschland“: www.nabu.d
e/imperia/md/content/nabude/wolf/150310-nabu-hintergrundpapier-woelfe
-in-deutschland.pdf
   Wölfe in Deutschland. Die wichtigsten Fragen und Antworten: www.na
bu.de/imperia/md/content/nabude/wolf/150423-nabu-woelfe-in-deutschlan
d-fragen-und-antworten.pdf
   NABU-Position „Wölfe in Deutschland – Leitlinien zum Schutz von 
Canis lupus“: www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/wolf/140310-nabu-
wolfsposition.pdf
Für Rückfragen:
   Markus Bathen, NABU-Wolfsexperte, +49 (0) 172 645 35 37, E-Mail: 
Markus.Bathen@NABU.de
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