Mosel-Apollofalter durch Pestizide vom Aussterben bedroht: Deutsche Umwelthilfe legt Berufung ein für dauerhaftes Verbot von Giftspritzungen durch Hubschrauber

– Der seltenste und einer der größten Schmetterlinge Europas – der Mosel-Apollofalter – steht unmittelbar vor der Ausrottung, wenn die Behörden in Rheinland-Pfalz nicht endlich seine wenigen verbliebenen Vorkommen vor Pestizidspritzungen schützen
– DUH zieht mit Berufungsklage vor das Oberverwaltungsgericht Koblenz
– Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation will ein dauerhaftes Verbot von Pestizidspritzungen aus der Luft durchsetzen

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kämpft weiter für eine gerichtliche Klärung der Rechtmäßigkeit von Genehmigungen für Hubschrauber- und Drohnenspritzungen von Pestiziden durch die Landesregierung von Rheinland-Pfalz. Das Verwaltungsgericht Koblenz hatte Mitte Oktober 2025 die Klagen der DUH und der Arbeitsgemeinschaft Rheinisch-Westfälischer Lepidopterologen e.V. (ArGeLep) gegen die im letzten Jahr erteilten Ausnahmegenehmigungen abgewiesen (AZ VG Koblenz: VG 4 K 1355/24.KO und 4 K 619/25.KO). Dies wurde vom Verwaltungsgericht damit begründet, dass die Organisationen nicht über das notwendige Fortsetzungsfeststellungsinteresse verfügen würden. Die DUH hat nun Berufung eingelegt, um eine rechtliche Klärung durch das Oberverwaltungsgericht zu erwirken. Aus Sicht der DUH besteht unter anderem Wiederholungsgefahr, was bereits an den erteilten Sondergenehmigungen für 2025 erkennbar ist, die sich nicht wesentlich gegenüber denen von 2024 unterscheiden.

Nach Einschätzung der DUH und der ArGeLep, die die DUH im Berufungsverfahren fachlich berät, sind die Pestizidspritzungen für den dramatischen Rückgang des vom Aussterben bedrohten und streng geschützten Mosel-Apollofalters und anderer Insekten verantwortlich. Die DUH hat gegen die für 2025 erteilten Sondergenehmigungen bereits Klage eingereicht.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Wir werden den Schutz des bedrohten Mosel-Apollofalters und weiteren Insekten jetzt obergerichtlich klären, nachdem das Verwaltungsgericht der inhaltlichen Auseinandersetzung aus dem Weg gegangen ist. Die Landesregierung in Mainz erteilt jedes Jahr Sondergenehmigungen für Pestizidspritzungen aus dem Hubschrauber – mit massiven Folgen für den schönsten und seltensten Schmetterling Europas und hunderte weitere bedrohte Tier- und Pflanzenarten, die in den wenigen naturnahen Felsnasen der Weinbergsteillagen im Unteren Moseltal vorkommen. Dabei sind Hubschrauberspritzungen seit 2011 verboten. Wir machen weiter Druck und ziehen vor Gericht für eine Weinproduktion, die nachhaltige Wirtschaftlichkeit und den Schutz der Biodiversität gemeinsam und nicht im Gegensatz denkt.“

Tim Laußmann, erster Vorsitzender des ArGeLep: „Unserem Verein liegt der Mosel-Apollofalter besonders am Herzen. Nicht zuletzt ist es unserem Einsatz in den 1980er Jahren zu verdanken, dass der Schmetterling nicht bereits damals durch die von Hubschraubern versprühten Insektizide untergegangen ist. Heute sehen wir uns jedoch einem uneinsichtigen und gleichgeschalteten System aus Politik, Lobbyisten und Behörden gegenüber, das zum Schaden der Natur, der Menschen und nicht zuletzt auch der Winzerinnen und Winzer auf die Fortsetzung des ungehemmten Pestizideinsatzes aus der Luft setzt. Für uns besonders bedenklich ist, dass vorliegende besorgniserregende Daten zur Belastung der Weinberge und deren Umgebung mit persistenten Pflanzenschutzmitteln unbeachtet in den Schubladen der Ministerien in Rheinland-Pfalz verschwinden. Dabei gibt es alternative, verträglichere Lösungen im Pflanzenschutz, an denen besonders engagierte Winzer vor Ort bereits arbeiten. Wir sind der DUH für ihren Einsatz sehr dankbar und hoffen, dass wir auf dem juristischen Weg bei der Landesregierung ein Umdenken erzwingen können.“

Hintergrund:

Die Pestizidbespritzungen aus der Luft mit Hubschrauber sind aufgrund der Gefahren für Umwelt und Gesundheit seit 2011 verboten und dürfen von den Landesbehörden nur in Ausnahmefällen zugelassen werden. Zudem müssen die verwendeten Pestizide vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit explizit für die Anwendung per Luftfahrzeug zugelassen sein. Die zuständige Landesbehörde in Rheinland-Pfalz, die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, erteilt regelmäßig Ausnahmegenehmigungen für die Anwendung von Pestiziden aus der Luft im Weinbau an Steilhängen der Mosel.

Der streng geschützte Mosel-Apollofalter kommt weltweit nur im Unteren Moseltal an wenigen offenen Felsformationen vor. In der gerade erschienen Roten Liste der Tagfalter wird die Art als vom Aussterben bedroht (Rote Liste Kategorie 1) eingestuft. Die Bestandssituation des Falters hat sich mittlerweile so verschlechtert, dass ein baldiges Aussterben der Art unmittelbar bevorsteht, wenn nicht ausreichende Maßnahmen zum Schutz seiner letzten Vorkommen vor dem Eintrag giftiger Pestizide erfolgen.

Links:

– Zur Übersicht der laufenden Pestizid-Verfahren der DUH: https://www.duh.de/informieren/verbraucherschutz/pestizidklagen/
– Rote Liste der Tagfalter: https://ots.de/JbfRkU

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de

Tim Laußmann, erster Vorsitzender des Vereins der Arbeitsgemeinschaft Rheinisch-Westfälischer Lepidopterologen
presse@melanargia.de

Dr. Caroline Douhaire, Rechtsanwältin Klinger & Geulen
douhaire@geulen.com

DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

Schreibe einen Kommentar