Die deutsche Energiestatistik braucht dringend
einen neuen rechtlichen Rahmen. Das zuletzt 2003 grundlegend 
überarbeitete Energiestatistikgesetz ist nicht mehr geeignet, die 
nationale Energiewende statistisch zu bewerten sowie die europäischen
und internationalen Berichtspflichten zu erfüllen, erklärte die 
Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen anlässlich der Vorstellung des 
ersten Monitoringberichtes der Bundesregierung zur Energiewende. Das 
Energiestatistikgesetz der Bundesrepublik Deutschland bedarf nach 
Ansicht des Zusammenschlusses von Verbänden, Organisationen und 
Forschungseinrichtungen schnellstens einer grundlegenden 
Neubearbeitung, die weit über die Anpassung und Ergänzung von 
Detailaspekten hinausgeht.
   Die angelaufenen Arbeiten und Berechnungen zum Monitoring der 
Energiewende haben das Defizit hinreichender Rechtsgrundlagen in der 
Energiestatistik deutlich hervortreten lassen und verlangen dringend 
nach einer Intitiative des Gesetzgebers, erklärte das 
geschäftsführende Vorstandsmitglied der AG Energiebilanzen, Dr. 
Hans-Joachim Ziesing, in Berlin. Ziesing wurde von der 
Bundesregierung in das vierköpfige Expertengremium zum regelmäßigen 
Monitoring der Energiewende berufen. Die Gruppe hat jetzt ihren 
ersten Bericht den Bundesministerien für Wirtschaft und Umwelt 
vorgelegt. Die durch Energiewende und europäische Vorgaben 
eingeleitete tiefgreifende Veränderung der deutschen 
Energiewirtschaft lässt sich im derzeitigen Rechtsrahmen kaum mehr in
der notwendigen Qualität statistisch erfassen und wissenschaftlich 
aufarbeiten, erklärte die AG Energiebilanzen weiter. Beispielhaft 
nannte die für die Erstellung der nationalen Energiebilanz 
verantwortliche Organisation den Ausbau dezentraler 
Energieerzeugungsstrukturen in Deutschland mit einer Vielzahl von 
kleinen Anlagen, deren statistische Erfassung bisher nur unzureichend
erfolgt. Auswirkungen und Konsequenzen der Energiewende vollziehen 
sich zudem auf der statistisch nur schwer zu erfassenden Stufe der 
End- und Nutzenergie.
   Das geltende Energiestatistikgesetz hat vor allem eine Entlastung 
der Auskunftgeber, insbesondere der Unternehmen der gewerblichen 
Wirtschaft, sowie den Bürokratieabbau im Auge, erläutert die AG 
Energiebilanzen weiter. Unter Beachtung dieser Grundsätze und der 
eingetretenen politischen und wirtschaftlichen Veränderungen gelte es
jetzt aber, zu einer neuen Balance bei Belastungen für die Wirtschaft
und Informationsqualität für Politik und Gesellschaft zu kommen. Auch
die Wirtschaft könne von einer verbesserten Energiestatistik, 
beispielsweise bei der Messung der Energieeffizienz, profitieren.
   Neben der Neufassung des Energiestatistikgesetzes, das vor allem 
die Pflichten der Auskunftgeber beschreibt und festlegt, muss auch 
das übergreifende Bundestatistikgesetz einer Überarbeitung in der 
Energiewirtschaft und Anpassung durch den Gesetzgeber unterzogen 
werden. Der AG Energiebilanzen erscheint insbesondere der 
traditionelle, restriktive Rechtsgrundsatz, dass die Anpassung 
kleinster Details von Erhebungen durch eine gesetzliche Regelung 
gedeckt sein muss, nicht mehr in jedem Falle sachgerecht. Die AG 
Energiebilanzen empfiehlt, der Energiestatistik mehr Flexibilität 
einzuräumen, ohne die Datenschutzansprüche der Betroffenen zu 
missachten. Ferner sollte der Zugriff auf bereits vorliegende 
Verwaltungsdaten anderer in der Energiewirtschaft tätiger 
Bundesbehörden erleichtert werden.
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Uwe Maaßen
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