Lücke im Energiekonzept der Bundesregierung

Köln, 7. April 2011 – Nicht nur Wohngebäude, sondern auch ältere Bürohäuser müssen energetisch saniert werden. Doch bisher ist nicht klar geregelt, wie Vermieter die Kosten dafür auf ihre Mieter umlegen können – obwohl diese am meisten von einer Reduzierung des Energieverbrauchs profitieren. Das Fachmagazin immobilienmanager zeigt in seiner aktuellen Ausgabe 4-2011 einige Wege auf.

Der Gesetzgeber hat sich bei gewerblich genutzten Immobilien bisher davor gedrückt, eine verbindliche Umlageregelung festzuschreiben. Gerade im Zuge der anstehenden Novelle der Energie-Einsparverordnung (EnEV 2012) besteht allerdings Handlungsbedarf. Der politische Elan wird unter anderem dadurch gebremst, dass neue Umlageregeln mit dem Grundgesetz in Konflikt geraten könnten: Eigentümer könnten darin eine Verletzung ihrer Eigentumsgarantie sehen, Mieter mit bestehenden Verträgen einen Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot monieren.

Ohne individuelle Regelungen im Mietvertrag wird sich das Problem nicht lösen lassen. Konkrete Festlegungen auf eine bestimmte Kostenverteilung bergen allerdings das Risiko, dass künftige gesetzliche Neuregelungen davon nicht erfasst werden.

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