Kippung derÖlpreisbindung für Gas soll für mehr Transparenz sorgen

Mit dem Urteilsspruch vom 24. März 2010 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe die Rechte von privaten Gaskunden gestärkt. Demnach dürfen Energieversorger eine Erhöhung des Gaspreises nicht ausschließlich mit der Ölpreisentwicklung begründen. Entsprechende Klauseln in Gasverträgen werden somit unwirksam, da sie die Kunden auf unangemessene Weise benachteiligen. Hintergrund ist, dass diese Klauseln eine Erhöhung der Gaspreise selbst dann erlauben, wenn die Unternehmen steigende Bezugspreise mit Kostensenkungen in anderen Bereichen auffangen können.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass eine Bindung an den Ölpreis prinzipiell von den Richtern untersagt wurde. Nach wie vor müssten die Energieversorger die Möglichkeit haben, langfristig planen zu können. So wird es auch weiterhin üblich sein, dass sich steigende Beschaffungskosten, die auf höhere Ölpreise zurückzuführen sind, auf der Rechnung der Privatkunden bemerkbar machen. Ausgeschlossen wurde durch das BGH-Urteil jedoch, dass der Ölpreis bei einer Gaspreiserhöhung die einzige Grundlage sein darf.

Für private Gaskunden bedeutet das Grundsatzurteil, dass künftige Preiserhöhungen, die sich auf die Ölpreisbindung beziehen, verweigert werden können. Ob bereits gezahlte Erhöhungen zurückgefordert werden können, ist jedoch unklar und hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Verbraucherschützer raten Gaskunden, die von der Klausel betroffen sind, sich rechtlich genau beraten zu lassen. In früheren Urteilen des BGH hatten die Richter entschieden, dass die Preiserhöhungen der Gasanbieter als akzeptiert gelten, sobald sie bezahlt wurden.

Ob die Auswirkungen des Urteils den Gaspreis zukünftig sinken lassen, wird von Experten bislang unterschiedlich bewertet. Fachleute ziehen in diesem Fall den Vergleich zu anderen Ländern zurate, in denen keine Ölpreisbindung vorliegt. Auch hier sind in den letzten Jahren die Gaspreise für Privatkunden gestiegen. Trotzdem prognostizieren Verbraucherschützer, dass durch das Urteil mehr Transparenz auf dem Gasmarkt zu erwarten ist. „Entscheidend ist, dass wir mehr Wettbewerb in den Markt bekommen“, so Gerd Billen, Vorstand des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände. „Das BGH-Urteil hat die Bedingungen dafür verbessert.“

Ein Gasvergleich bietet Gaskunden nach wie vor die sicherste und einfachste Möglichkeit, sich diese Transparenz auf dem Markt zunutze zu machen. Privatkunden sollten dem Verbraucherschutz zufolge ihre eigene Rechnung genauestens überprüfen und anschließend mit anderen Anbietern vergleichen. So habe der Endverbraucher es selbst in der Hand und könne mit einem Wechsel des Anbieters auf Preiserhöhungen reagieren.