Untersuchung der Deutschen Umwelthilfe zum 
Kontrollverhalten der Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer 
zeigt: Energieverbrauchsangaben, Effizienzklassen und Vorliegen eines
Gebäudeenergieausweises werden bei der Bewerbung von Miet- und 
Kaufimmobilien praktisch nicht kontrolliert – Einzig die 
Marktüberwachungsbehörde in Bremen verhängt Sanktionen bei 
festgestellten Verstößen – Die für den Klimaschutz im Gebäudebereich 
zuständigen Landesbehörden verweigern die wirksame Kontrolle einer 
der wichtigsten Säulen der europäischen Klimaschutzpolitik – 
Verbraucher müssen sich bei der Wohnungssuche auf korrekte und 
vollständige Angaben zum Energieverbrauch und Sanierungszustand der 
Immobilie verlassen können
   Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) stellt 15 von 16 
Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer abermals ein vernichtendes
Zeugnis aus. Bis auf die Behörde in Bremen setzen alle anderen 
Landesbehörden die EU-Vorgabe, Angaben zu Energiekosten und 
Energieeffizienz aus dem Gebäudeenergieausweis bei der Bewerbung von 
Miet- und Kaufimmobilien wirkungsvoll zu kontrollieren und Verstöße 
dagegen zu verfolgen, nicht um. Ein wichtiges Element der 
europäischen Klimaschutzpolitik kann durch diese Verweigerung der 
Behörden seine Wirksamkeit nicht entfalten.
   Für Wohnungs- oder Hauskäufer sowie Mieter sind Angaben zur 
Energieeffizienz und den Energiekosten wesentliche Informationen zur 
Beurteilung einer Immobilie. Häufig werden diese Angaben aus dem 
Energieausweis jedoch bei der Bewerbung in Anzeigen, Broschüren und 
vor allem bei Besichtigungsterminen verweigert. Gemäß EU-Richtlinie 
2010/31/EU sind diese Angaben in allen 28 EU-Mitgliedsstaaten 
zwingend vorzunehmen und durch die Mitgliedsländer durch wirksame 
Kontrollen durchzusetzen. Diese in nationales Recht innerhalb der 
Energieeinsparverordnung (EnEV) umgesetzte EU-Richtlinie verpflichtet
die Bundesländer, die Vorschriften rund um den Energieausweis wirksam
zu kontrollieren und Verstöße zu verfolgen.
   Ob und in welcher Form die zuständigen Behörden dieser Aufgabe 
nachkommen, untersucht die DUH bereits seit sechs Jahren – mit fast 
gleichbleibend ernüchterndem Ergebnis: Die Behörden verweigern dem 
Verbraucher einen wirksamen Schutz. Auch die Untersuchungen des 
Kontrollverhaltens in den Jahren 2017 und 2018 zeigen mit Ausnahme 
des Bundeslands Bremen ein gegenüber den Vorjahren fast 
gleichbleibendes erschreckendes Vollzugsdefizit bei der Durchsetzung 
der in der EnEV vorgeschriebenen Informationspflichten.
   „Solange es um die reine Ankündigung von Klimaschutzzielen in zehn
Jahren geht, sind Bundes- und Landesregierungen Weltmeister des 
Wortes. Wie ein Soufflé fallen die Klimaschutzprogramme am –Zahltag– 
aber zusammen. Der nächste kommt bereits 2020. Seit 2009 liefert 
Deutschland keine Reduktion der CO2-Emssionen. Neben dem 
Verkehrsbereich ist hierfür der immer noch viel zu hohe 
Gebäudeenergiebedarf ursächlich verantwortlich“, so Jürgen Resch, 
DUH-Bundesgeschäftsführer.
   Umso unverständlicher ist daher für die DUH die Weigerung von 15 
der 16 Bundesländer, die Verkäufer und Vermieter von Immobilien zur 
Angabe der Energiekosten- und Effizienz zu bringen. „Unsere 
jährlichen Untersuchungen des behördlichen Wegsehens bei 
Klimaschutzverstößen zeigen ein erschreckendes Maß an Desinteresse 
der zuständigen Behörden, die gesetzlich vorgeschriebenen 
Informationen aus dem Gebäudeenergieausweis durchzusetzen und 
potentielle Mieter und Käufer vor ihrer Entscheidung über mögliche 
hohe Folgekosten durch einen ungenügenden energetischen Zustand der 
Immobilie zu informieren“, so Resch weiter, der für diesen Zustand 
auch die stiefmütterliche Ausstattung der Marktüberwachungsstellen 
mit verantwortlich macht.
   „Neben der in vielen Bundesländern bereits wiederholt 
festgestellten fehlenden Bereitschaft zur Durchsetzung von 
umweltbezogenen Verbraucherschutzvorschriften, kommt die vielerorts 
zu geringe Finanz- und Personalausstattung hinzu. Die Behörden müssen
den klaren Auftrag und die notwendigen Mittel erhalten, um die 
Umsetzung der EnEV und konkret das Auslegen des Energieausweises zu 
kontrollieren. Ansonsten verkommt das für den Klimaschutz so wichtige
Verbraucherschutzinstrument dauerhaft zu einer Luftnummer“, so Resch.
   Wie bereits in 2017 verneinen Baden-Württemberg, Bayern, 
Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen, Hessen, 
Rheinland-Pfalz und Thüringen auch in 2018 anlassunabhängig die 
Einhaltung der Informationspflicht bei Wohnungsbesichtigungen zu 
kontrollieren. Schleswig-Holstein sieht in der Sicherstellung der 
Einhaltung dieser Informationspflicht keine vorrangige staatliche 
Aufgabe. Berlin stellt die Kontrollen in das Ermessen der 
nachgeordneten Behörden.
   Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, das Saarland und 
Schleswig-Holstein sehen zumindest die Notwendigkeit, anlassbezogen 
bei Verletzung der Informationspflicht nach Paragraph 16 Absatz 2 
EnEV tätig zu werden. Auf Beschwerden und Anzeigen sollen die unteren
Bauaufsichtsbehörden nach pflichtgemäßem Ermessen adäquat reagieren. 
Lediglich Nordrhein-Westfalen teilt mit, dass bereits nach geltender 
Rechtslage die Möglichkeit anlassunabhängiger Kontrollen der 
Informationspflicht bei Wohnungsbesichtigungen bestehe.
   Für 2017 konnte Bremen als einziges Bundesland zu der Frage, ob 
Immobilienanzeigen auf die gesetzlichen Pflichtangaben 
stichprobenweise hin kontrolliert wurden, Zahlen nennen (1.053 
Kontrollen in 2017). Bis zum August 2018 wurden weitere 153 
Immobilienanzeigen hinsichtlich der Pflichtangaben zum Energieausweis
im Rahmen von Stichproben kontrolliert und 25 Bußgeldverfahren 
eingeleitet. Darüber hinaus geben für 2018 lediglich vier weitere 
Bundesländer (Brandenburg, das Saarland, Schleswig-Holstein und 
Thüringen) an, die Einhaltung der Vorgaben der EnEV für die Bewerbung
von Immobilien zu kontrollieren. Genaue Zahlen werden nicht 
vorgelegt.
   „Dass die Länder das Vorhandensein der Energieausweisangaben in 
Immobilienanzeigen größtenteils nicht kontrollieren, und mit Bremen 
nur ein Bundesland festgestellte Verstöße mit Strafen belegt, zeigt, 
wie notwendig die Stichprobenkontrollen der DUH und anderer 
Verbraucherschutzorganisationen sind. Die DUH wird daher weiterhin 
prüfen, ob bei der Bewerbung von Immobilien in Broschüren, Anzeigen 
und stichprobenhaft zukünftig auch bei Besichtigungen die 
erforderlichen Hinweise auf die energetische Qualität erfolgen, um 
Verbraucher vor Desinformation zu schützen“, stellt die Leiterin des 
DUH-Bereichs ökologische Marktüberwachung, Agnes Sauter klar.
   Im Rahmen der diesjährigen Abfrage über Vollzugsaktivitäten in 
2018 bat die DUH erstmals um Mitteilung nach der personellen 
Ausstattung der Behörden bei ihren Marktüberwachungsaufgaben zur 
Durchsetzung der Informationspflichten zum Energieausweis. Sachsen 
und Mecklenburg-Vorpommern sehen keinen Bedarf, die Kontrollstellen 
für Energieausweise nach Paragraph 26d EnEV zur Erfüllung der 
gesteigerten Anforderungen an die Marktüberwachung personell und mit 
Sachmitteln auszustatten. Baden-Württemberg stattet die Stelle mit 
1,5 Stellen und 67.000 Euro Sachmitteln aus, Sachsen-Anhalt stellt 
nach eigenen Angaben 2019 mit 25.000 Euro nur halb so viele 
Sachmittel für den EnEV-Vollzug bereit wie noch 2018.
   Auffällig ist, dass den befragten obersten Landesbehörden, sowohl 
für 2017 als auch für 2018, in vielen Fällen nach wie vor überhaupt 
keine Zahlen zur Aufgabenerfüllung durch die zuständigen Behörden 
vorliegen. Grund dafür sind fehlende Berichtspflichten gegenüber den 
übergeordneten Ministerien, die zu erheblichen Informationsdefiziten 
führen und damit der Durchsetzung des Energieeinsparrechts schaden. 
Außer in Bremen und in Thüringen zeigt sich bei den Ministerien ein 
erhebliches Informationsdefizit bezüglich der Aktivität der 
zuständigen unteren Behörden der Bauaufsicht. Berichtspflichten sind 
größtenteils nicht vorhanden. Die Ministerien können offensichtlich 
auf keine Daten zum Vollzug der EnEV zugreifen. Direktionsrechte 
können nicht effektiv wahrgenommen werden.
Hintergrund:
   Der Gebäudeenergieausweis soll Verbraucher über die energetische 
Qualität einer Immobilie aufklären und diese sowohl zu nachhaltigen 
Kauf- und Mietentscheidungen animieren als auch für Transparenz bei 
den Energiekosten sorgen. Langfristig soll der Ausweis die 
Attraktivität energetisch günstiger Immobilien am Markt steigern und 
damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Der 
Gesetzgeber hält dabei die Informationen für so wesentlich, dass 
bereits in Immobilienanzeigen über den Energieverbrauch einer 
Immobilie aufgeklärt werden muss. Verpflichtet sind sowohl Verkäufer,
Vermieter als auch Makler. Auch bei Wohnungsbesichtigungen muss der 
Ausweis dem Interessenten vorgelegt oder deutlich sichtbar vor Ort 
ausgehängt werden.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
Agnes Sauter, Leiterin ökologische Marktüberwachung
0175 5724833, sauter@duh.de 
DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
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