Mit der Änderung der Energieeinsparverordnung 
(EnEV) haben sich zum 1. Mai 2014 auch die Inhalte und die Verwendung
von Energieausweisen verändert. Aufgrund neuer 
Energieeffizienzklassen besitzen die neuen Ausweise noch 
aussagekräftigere und übersichtlichere Aussagen zum energetischen 
Standard der Gebäude. In Immobilienanzeigen für Vermietung oder 
Verkauf müssen einige dieser Informationen zukünftig verpflichtend 
dargestellt werden. Ab dem 1. Mai 2015 drohen bei Nichtbeachtung 
Bußgelder.
   Energieeffizienzdaten bei Immobilienanzeigen in kommerziellen 
Medien
   Unter kommerziellen Medien sind dabei alle Zeitungen, 
professionellen Internetportale für Immobilien, aber auch 
geschäftliche Internetseiten zu verstehen, mit denen grundsätzlich 
eine Gewinnerzielungsabsicht einhergeht – dazu zählen z.B. auch die 
Internetseiten von Immobilienmaklern. Ausnahmen stellen dagegen 
schwarze Bretter etwa im Supermarkt dar, die von den Kunden 
kostenfrei genutzt werden und mit denen der Supermarkt auch auf 
andere Weise kein Geld verdient. In den Anzeigen in kommerziellen 
Medien müssen neben der Art des ausgestellten Energieausweises 
(Bedarfs- oder Verbrauchsausweis) und des Endenergiebedarfs- bzw. 
Endenergieverbrauchswertes des Gebäudes auch die wesentlichen 
Energieträger für die Beheizung des Gebäudes genannt werden. Bei 
Wohngebäuden ist das Baujahr des Gebäudes laut Energieausweis und – 
soweit vorhanden – die Energieeffizienzklasse anzugeben. Bei 
Nichtwohngebäuden sind die Werte für Strom und Wärme separat zu 
nennen. Sollten Vermieter und Verkäufer dies nicht beachten, können 
ab 01.05.2015 Bußgelder verhängt werden. Diese können bis zu 15.000 
EUR betragen.
Alte Energieausweise vorerst weiter gültig
   Energieausweise, die bereits gemäß EnEV 2007 bzw. EnEV 2009 
ausgestellt wurden, haben grundsätzlich eine Gültigkeit von zehn 
Jahren und können entsprechend weiter genutzt werden. Auch sie 
enthalten die meisten der Angaben für die Immobilienanzeigen – mit 
Ausnahme der Effizienzklasse. Für Inhaber alter Energieausweise ist 
die Angabe der Energieeffizienzklasse darum freiwillig, die anderen 
beschriebenen Angaben dagegen nicht. Ausnahme bilden alte 
Energieausweise, in denen der Energieverbrauchskennwert nicht den 
Verbrauch für die Wassererwärmung enthält.
Vorlage des Energieausweises bereits bei Vertragsanbahnung
   Potenziellen Miet- oder Kaufinteressenten muss der Ausweis 
spätestens bei der Besichtigung der Immobilien vorgelegt werden oder 
zumindest deutlich sichtbar in der Immobilie ausgehängt oder -gelegt 
sein. Hat keine Besichtigung stattgefunden, muss der Vermieter oder 
Verkäufer den jeweiligen Energieausweis unverzüglich zur Verfügung 
stellen, spätestens jedoch auf Verlangen der Miet- oder 
Kaufinteressenten. Dazu reicht jeweils eine Kopie des 
Energieausweises. Kommt ein Miet- oder Kaufvertrag für die Immobilie 
zustande, so muss der Energieausweis im Original oder als Kopie 
unmittelbar nach Vertragsschluss dem neuen Mieter bzw. dem Käufer 
übergeben werden.
Bezugsquelle für neue Energieausweise
   Die verbrauchsorientierten Energieausweise bieten in der Regel die
Stellen an, die bereits die bisherigen Energieausweise ausgestellt 
haben. Dazu gehört auch der Energiemanager Techem. Für Fragen rund um
den Energieausweis steht das Techem Energieausweisteam unter der 
Telefonnummer 0 18 03 / 68 43 12 (9 ct/Anruf aus dem dt. Festnetz, 
max. 42 ct/Min aus den dt. Mobilfunknetzen) oder per E-Mail unter 
energieausweis@techem.de zur Verfügung. Online können die Ausweise 
unter www.techem.de bestellt werden.
Über Techem
   Techem ist ein weltweit führender Anbieter für Energieabrechnungen
und Energiemanagement in Immobilien. Das Unternehmen mit Hauptsitz in
Eschborn wurde 1952 gegründet. Techem ist heute mit über 3.400 
Mitarbeitern in mehr als 20 Ländern aktiv und hat 9,9 Millionen 
Wohnungen im Service. In Deutschland ist Techem flächendeckend an 
rund 100 Standorten vertreten. 
   Das Leistungsangebot reicht von der Energiebeschaffung über die 
Erfassung und Abrechnung von Wärme und Wasser bis hin zu einem 
detaillierten Energiemonitoring. Des Weiteren bietet Techem neben 
geringinvestiven Maßnahmen, wie dem Energiesparsystem adapterm, auch 
innovative Contracting-Lösungen für Wohn- und Gewerbeimmobilien. 
Durch den Einsatz effizienter Technik und günstigen Energiebezug 
werden für Eigentümer und Mieter attraktive Wärmepreise und 
Verbrauchseinsparungen erzielt. 
   Der Funkrauchwarnmelder ergänzt das Portfolio des Marktführers für
funkgesteuerte Systeme zur Erfassung von Heizwärme und Wasser. Die 
Legionellenprüfung in Kooperation mit SGS Institut Fresenius rundet 
das umfassende Lösungsangebot für die Wohnungswirtschaft ab. Techem 
bietet hierfür als einer der wenigen Dienstleister in Deutschland ein
Komplett-Paket inklusive Präventiv- und Sanierungsberatung, wobei 
Probenahme und Analyse durch das akkreditierte SGS Institut Fresenius
erfolgen. Weitere Informationen finden Sie unter www.techem.de
Pressekontakt:
Robert Woggon
Senior Corporate Communications Manger 
Techem GmbH
Telefon: +49 (0) 6196 / 522-2324
E-Mail: robert.woggon@techem.de
Ute Ebers 
Head of Corporate Communications 
Techem GmbH
Telefon: +49 (0) 6196 / 522-2992
E-Mail: ute.ebers@techem.de
