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Grob daneben gelegen / Spezialisten für Wärmemessung hatten komplett falsche Werte geliefert (BILD)





Fehler macht jeder einmal. Von einer Spezialfirma sollte man
allerdings erwarten dürfen, dass zumindest keine groben Schnitzer
vorkommen. Das hatte auch ein Hauseigentümer gedacht, der ein
Ablese-Unternehmen mit der Feststellung des Wärmeverbrauches seiner
Mieter beauftragte. Statt des echten Vorjahreswertes registrierte die
Firma jedoch einen völlig falschen Wert, der dann zur Grundlage für
die – ebenfalls falsche – Abrechnung mit dem Mieter wurde. Nach
einiger Zeit fand der Eigentümer den Fehler heraus und forderte von
dem Unternehmen den Ersatz des Schadens in Höhe von insgesamt rund
1.400 Euro. Doch der Dienstleister weigerte sich, zu bezahlen. Er
berief sich auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ihn von
jeder Haftung bei Fehlern frei stellten. Das hatte allerdings nach
Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS vor den
Schranken der Justiz keinen Bestand. Das Gericht ging von einer
groben Fahrlässigkeit aus und entschied, dass der Schaden zu ersetzen
sei.

(AG Krefeld, Aktenzeichen 6 C 52/12)

Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Referat Presse
Tel.: 030 20225-5398
Fax: 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de

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Erstellt von an 28. Jan. 2013. geschrieben in Allgemein, Sonstige. Sie können allen Kommentaren zu diesem Artikel folgen unter RSS 2.0. Kommentieren und Pings sind deaktiviert.

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