21. 11. 2012 –  Embryonale Stammzellen dürfen auch 
im frühesten Stadium ihrer Entwicklung nicht patentierbar sein. Das 
bekräftigten Bundesärztekammer und Greenpeace vor der für kommende 
Woche erwarteten Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes. Am 
27.11. soll in Karlsruhe über die Zulässigkeit von Patenten auf 
embryonale Stammzellen entschieden werden. „Embryonale Stammzellen 
dürfen niemals als kommerzielles Erzeugnis verwertet werden. Man 
würde menschliche Embryonen als banales Ausgangsmaterial benutzen, 
wenn man Erfindungen zuließe, die embryonale Stammzellen verwenden. 
Dass wir einen solchen Verstoß gegen die ethischen Grundwerte nicht 
zulassen dürfen, verlangt schon die Achtung vor dem menschlichen 
Leben als solches“, sagte Bundesärztekammer-Präsident Frank Ulrich 
Montgomery.
   Dabei gehe es nicht darum, Forschung zu verhindern, sondern darum,
rechtliche Grenzen zu setzen, um ethische Werte zu wahren. Nach wie 
vor gebe es kein Verfahren mit dem embryonale Stammzellen gewonnen 
werden können, ohne die Integrität und Entwicklungsfähigkeit des 
Embryos zu zerstören. Ethisch vertretbar hingegen sei die Forschung 
mit adulten Stammzellen oder Stammzellen aus Nabelschnurblut.
   Hintergrund der kommende Woche in Karlsruhe stattfindenden 
Verhandlung ist eine Klage von Greenpeace gegen ein Patent des 
deutschen Stammzellforschers Oliver Brüstle. Bereits 2011 hatte der 
Europäische Gerichtshof in Auslegung der Bio-Patentrichtlinie 
entschieden, dass eine Erfindung nicht patentierbar ist, wenn die 
Anwendung des Verfahrens die vorgehende Zerstörung menschlicher 
Embryonen oder deren Verwendung als Ausgangsmaterial erfordert.
   Stammzellenforscher wollen Entscheidung des Europäischen 
Gerichtshofes kippen
   „Die Anwälte des Patentinhabers versuchen im Verfahren das Urteil 
des EUGH mit Scheinargumenten zu unterlaufen. Der BGH steht jetzt vor
der Aufgabe, das Urteil des EUGH so umzusetzen, dass keine 
unzulässigen Schlupflöcher entstehen“, sagt Christoph Then, Berater 
von Greenpeace
   Greenpeace hatte 2004 gegen das Patent von Oliver Brüstle geklagt,
um per Gericht die ethischen Grenzen im Patentrecht klären zu lassen.
Die Europäischen Patentgesetze verbieten Patente auf die kommerzielle
Nutzung menschlicher Embryonen. Nach Ansicht von Greenpeace verstößt 
das Patent DE 19756864 gegen dieses Verbot, weil im Patent unter 
anderem vorgeschlagen wird, menschliche Embryonen für die Herstellung
von Stammzellen erst zu klonen, um diesen dann die gewünschten 
Stammzellen zu entnehmen.
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