Nach Ansicht von Greenpeace werden die 
ab morgen vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelten Klagen gegen 
den Atomausstieg den Energiekonzernen keine Basis für 
milliardenschwere Entschädigungszahlungen liefern. Die 
Umweltschutzorganisation hält den nach dem Super-GAU in Fukushima 
beschlossenen beschleunigten Atomausstieg für verfassungskonform. Die
13. Novelle des Atomgesetzes stimme im Wesentlichen mit dem 
Atomausstieg von 2002 überein, den die Atomkonzerne selbst 
unterschrieben haben. RWE, Eon und Vattenfall haben die 
Bundesregierung verklagt, da sie sich durch den Atomausstieg in ihren
Eigentumsrechten beschnitten fühlen. Die Konzerne fordern rund 20 
Milliarden Euro Schadenersatz. „Der Betrieb der Atomkraftwerke ist 
gefährlich und nicht vertretbar. Im Gegenteil, die Atomkatastrophe 
von Fukushima, die so auch in Deutschland passieren kann, mahnt zu 
einem schnelleren Atomausstieg“, sagt Heinz Smital, Atomexperte bei 
Greenpeace.
Bundesregierung muss Recht auf Leben schützen
   Der 2011 beschlossene beschleunigte Ausstieg aus der Atomkraft war
nach einem Verfassungsgerichtsurteil von 1978 zum Schnellen Brüter in
Kalkar sogar geboten. Damals entschieden die obersten Richter, der 
Staat sei verpflichtet, „alle Anstrengungen zu unternehmen, um 
mögliche Gefahren frühzeitig zu erkennen und ihnen mit den 
erforderlichen verfassungsmäßigen Mitteln zu begegnen“ (BVerfGE 49, 
89). Der vom Grundgesetz geforderte „praktische Ausschluss“ von 
Risiken der Atomenergienutzung ist nach der Katastrophe von Fukushima
endgültig gescheitert. Auch für deutsche Atomkraftwerke ist belegt, 
dass mögliche Terrorangriffe große Freisetzungen von Radioaktivität 
mit katastrophaler Wirkung zur Folge haben können. Nach dem 
Grundgesetz muss die Bevölkerung effektiv in ihrem Recht auf Leben 
und körperliche Unversehrtheit vor den Risiken der Atomkraft 
geschützt werden.
   Indem die Bundesregierung feste Abschaltdaten für die AKW 
festsetzte, besserte sie nach Ansicht von Greenpeace in legitimer 
Weise die Atomvereinbarung von 2002 nach. Die dort beschlossene 
mögliche Strommengenübertragung sollte ursprünglich dazu dienen, 
ältere Atomkraftwerke früher abzuschalten. Eine Prognoserechnung von 
Greenpeace zeigt, dass die im Atomgesetz veranschlagten Strommengen 
grundsätzlich produzierbar wären. Die Atomkonzerne hatten 
ausdrücklich gewünscht, Strommengen-Produktionsrechte von einem 
Kraftwerk auch konzernübergreifend auf ein zweites übertragen zu 
dürfen. Sie haben dieses in der Vergangenheit auch schon getan. Wenn 
das unterbleibt, geht es nicht zu Lasten des Gesetzes. Darüber hinaus
können selbst zu verantwortende Stillstandszeiten beispielsweise 
aufgrund technischer Probleme am Reaktor nicht zu einem Aufschub von 
Strommengen-Produktionsrechten auf unabsehbare Zeit führen.
Achtung Redaktionen:
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