Seit dem 1. Juni 2017 ist die Gleichstellung der 
Abfallverbrennung mit dem Recycling gesetzlich beendet – Verbrennung 
von Teppichböden muss gestoppt und ein Recyclingsystem aufgebaut 
werden – Deutsche Umwelthilfe fordert Produktverantwortung für 
Teppichböden
   Zum 1. Juni 2017 wurde die sogenannte „Heizwertklausel“ aus dem 
Kreislaufwirtschaftsgesetz gestrichen und die Gleichstellung der 
Verbrennung mit dem Recycling beendet. Bislang wurde die Verbrennung 
von Wertstoffen mit dem Recycling gleichgesetzt, wenn der Heizwert 
mindestens 11.000 Kilojoule pro Kilogramm (kJ/kg) betrug. Ein 
ökologischer Vorteil dieser Ausnahmeregelung konnte jedoch nicht 
eindeutig nachgewiesen werden. Nach Einschätzung der Deutschen 
Umwelthilfe (DUH) war die „Heizwertklausel“ ein politisches Geschenk 
an die deutschen Abfallverbrenner, die Material für ihre 
Verfeuerungsöfen benötigten – mit negativen Auswirkungen für die 
Umwelt. Über Jahre hinweg wurden hunderttausende Tonnen werthaltige 
Abfälle sinnlos verbrannt. Dabei wurden nicht nur Ressourcen 
zerstört, sondern auch das Klima belastet und Schadstoffe in die Luft
geblasen. Dass das Recycling nun grundsätzlich Vorrang hat, ist ein 
großer Erfolg der DUH und anderer Umweltverbände, die gemeinsam bei 
der EU-Kommission eine Beschwerde gegen die gesetzliche 
Ausnahmeregelung für die Abfallverbrennung eingelegt hatten.
   „Ein besonders negatives Beispiel für die umweltschädliche 
Verbrennungspraxis sind Teppichböden. Jahr für Jahr wurden in 
Deutschland ohne Not bis zu 400.000 Tonnen Teppichböden verbrannt, 
obwohl sie für ein Recycling geeignete Kunststoffe enthielten. Sie 
konnten nur deshalb millionenfach verfeuert werden, weil sie einen 
hohen Heizwert hatten. Die hierfür notwendige Ausnahmeregelung war 
ein Geschenk des ehemaligen CDU-Umweltministers Norbert Röttgen an 
die Verbrennungsindustrie. Erst auf massiven Druck der Deutschen 
Umwelthilfe und anderer Umweltverbände hat die Bundesregierung diese 
Ausnahme jetzt kassiert. Wenn Teppiche weiter verbrannt werden 
sollen, dann müssen zukünftig die Abfallerzeuger oder -besitzer den 
Umweltvorteil der Verfeuerung gegenüber dem Recycling eindeutig 
nachweisen. Da dieser aus Sicht der DUH aber nicht gegeben ist, muss 
das Recycling jetzt umgesetzt werden“, sagt DUH-Bundesgeschäftsführer
Jürgen Resch.
   „Die Teppichbodenindustrie verhält sich so, als ob sie mit der 
Entsorgung ihrer Produkte nichts zu tun hätte. Es gibt kaum 
recyclingfähige Produkte, keine funktionierenden Rücknahmesysteme für
ein Recycling und die Verbrennung wird einfach hingenommen. Dieses 
Verhalten ist mehr als bedenklich. Denn inzwischen ist es eine 
Selbstverständlichkeit, dass Unternehmen aller Branchen ihren Beitrag
zum Umweltschutz leisten. Wenn sich jede Branche so verhalten würde 
wie die Teppichbodenindustrie, dann gäbe es nur noch eine 
Wegwerfgesellschaft auf Pump und Kosten zukünftiger Generationen“, 
kritisiert Thomas Fischer, Leiter der DUH-Kreislaufwirtschaft.
   Laut Fischer sind die technischen und strukturellen 
Voraussetzungen für eine separate Sammlung von Teppichböden ebenso 
vorhanden wie die Technologien zur Wiederverwendung und zum 
Recycling. Einzelne Hersteller haben bereits leicht trennbare und gut
recyclingfähige Garne und Teppichrücken entwickelt. Die stoffliche 
Verwertung ist also kein Luftschloss. Die Industrie müsse jetzt damit
beginnen, die gesetzlich festgelegte Abfallhierarchie umzusetzen.
   Bisher tragen die Kommunen die Kosten für die Entsorgung, da fast 
alle alten Teppichböden auf den kommunalen Wertstoffhöfen abgegeben 
werden. „Es kann nicht dabei bleiben, dass die Verantwortung zur 
Entsorgung von Teppichböden auf die Kommunen abgewälzt wird. Wegen 
Überkapazitäten kommunaler Abfallverbrennungsanlagen würden die 
meisten Teppichböden zudem weiter verfeuert. Die Hersteller müssen 
endlich Verantwortung übernehmen und sich selbst um das Recycling 
ihrer Produkte kümmern. Damit das auch wirklich passiert, sollte 
Umweltministerin Hendricks das Prinzip der Produktverantwortung für 
Teppichböden einführen“, fordert Fischer.
   Dies bedeutet, dass die Hersteller die Verantwortung und damit die
Kosten für die Entsorgung ihrer Produkte tragen müssen. Damit wird 
die Voraussetzung dafür geschaffen, dass bereits beim Design und der 
Herstellung von Gütern Abfallvermeidung und -verwertung mitgedacht 
werden. Wesentliche Instrumente der Produktverantwortung sind 
Vorgaben zum Ökodesign und zur Rücknahme der Produkte sowie die 
Festlegung von Verwertungsanforderungen.
Links:
   Die Studie „Unter den Teppich gekehrt: das große 
Entsorgungsproblem der Teppichindustrie in Deutschland“ finden Sie 
unter http://l.duh.de/p020617
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft DUH
030 2400 867 43, 0151 18256692, fischer@duh.de 
DUH-Pressestelle
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