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Förderung für Wärme- und Kältespeicher für KWK- und BHKW-Anlagen wird vereinfacht





Mit Datum vom 26. Juli 2012 hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Allgemeinverfügung zur Erteilung der Zulassung für Speicher mit einem Volumen bis zu 5 Kubikmetern Wasseräquivalent erlassen. Seit dem 07. August 2012 ist die Allgemeinverfügung gültig.
Auf Grundlage des KWK-Gesetzes 2012 (§ 6b Absatz 5) soll die Allgemeinverfügung die Zulassung von Wärme- und Kältespeichern vereinfachen.
Um in den Genuss der vereinfachten Anmeldeprozedur zu kommen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, wie zum Beispiel eine gewisse Speicherkapazität. Außerdem muss die KWK-Anlage über Informations- und Kommunikationstechnologien verfügen, um Signale des Strommarktes zu empfangen und technisch in der Lage sein, auf diese zu reagieren.
Eine Auflistung der Voraussetzungen erfolgt in dem ausführlichen Bericht des BHKW-Infozentrums (http://www.bhkw-infozentrum.de/kwk-gesetz_2012/Speicher-Foerderung_fuer_BHKW_wird_vereinfacht.html). Dort ist auch der Text der Allgemeinverfügung erhältlich.

Seit 1999 informiert die BHKW-Infozentrum GbR (www.bhkw-infozentrum.de) auf zahlreichen Webseiten sowie in Fachzeitschriften über neue Technologien im Bereich alternativer und regenerativer Energieerzeugung mittels Blockheizkraftwerken (BHKW). Außerdem werden die Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagen und Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erläutert.
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Erstellt von an 8. Aug. 2012. geschrieben in Allgemein, Sonstige. Sie können allen Kommentaren zu diesem Artikel folgen unter RSS 2.0. Kommentieren und Pings sind deaktiviert.

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