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Erweiterte Kennzeichnung des Energieverbrauchs





Die Länder haben in ihrer heutigen Plenarsitzung die neuen Regeln zur Kennzeichnung des Energieverbrauchs von Produkten gebilligt. Das Gesetz kann damit dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet werden.

Ziel ist es, den Energieverbrauch mit den Instrumenten der Verbraucherinformation zu mindern. Zukünftig sind auch Produkte, deren Benutzung den Verbrauch von Energie beeinflussen – wie z.B. Wärmeschutzfenster – mit Angaben zum Energieverbrauch und zum Verbrauch anderer wichtiger Ressourcen sowie zu den Kohlendioxid-Emissionen zu kennzeichnen. Mit den genannten Verbrauchsangaben soll dem Verbraucher eine Hilfestellung bei seiner Kaufentscheidung gegeben werden. Dies soll zum Kauf sparsamer und effizienter Produkte motivieren.

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Erstellt von an 30. März 2012. geschrieben in Allgemein. Sie können allen Kommentaren zu diesem Artikel folgen unter RSS 2.0. Kommentieren und Pings sind deaktiviert.

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