Das Schweizerische 
Bundesstrafgericht lehnt die Beschwerde von Oleg Deripaska und UC 
Rusal gegen die Nichtanhandnahmeverfügung der Bundesanwaltschaft 
vollumfänglich ab.
   Bereits die im letzten Jahr (August 2011) von UC Rusal (Oleg 
Deripaska) lancierte Strafanzeige wegen Geldwäscherei, gegen Interros
und weitere Beschuldigte, wurde von der Bundesanwaltschaft abgelehnt 
bzw. mittels Verfügung nicht anhand genommen. Diese Entscheidung der 
Bundesanwaltschaft (BA) wurde nun vom Bundesstrafgericht in 
Bellinzona vollumfänglich bestätigt und die Beschwerde abgewiesen 
(Beschluss vom 20.04.12).
   Das Bundesstrafgericht spricht in seiner Urteilsbegründung von 
„nicht haltbaren Vorwürfen“ gegen Interros und die weiteren 
Beschuldigten. Interros Holding Company (RUS) hat den Entscheid des 
Schweizerischen Bundesstrafgerichtes mit Genugtuung zur Kenntnis 
genommen. Mit dem vorliegenden Entscheid hat sich das Vertrauen von 
Interros in das schweizerische Rechtssystem bestätigt.
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