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Erneute Niederlage Deripaska–s und Rusal in der Schweiz





Das Schweizerische
Bundesstrafgericht lehnt die Beschwerde von Oleg Deripaska und UC
Rusal gegen die Nichtanhandnahmeverfügung der Bundesanwaltschaft
vollumfänglich ab.

Bereits die im letzten Jahr (August 2011) von UC Rusal (Oleg
Deripaska) lancierte Strafanzeige wegen Geldwäscherei, gegen Interros
und weitere Beschuldigte, wurde von der Bundesanwaltschaft abgelehnt
bzw. mittels Verfügung nicht anhand genommen. Diese Entscheidung der
Bundesanwaltschaft (BA) wurde nun vom Bundesstrafgericht in
Bellinzona vollumfänglich bestätigt und die Beschwerde abgewiesen
(Beschluss vom 20.04.12).

Das Bundesstrafgericht spricht in seiner Urteilsbegründung von
„nicht haltbaren Vorwürfen“ gegen Interros und die weiteren
Beschuldigten. Interros Holding Company (RUS) hat den Entscheid des
Schweizerischen Bundesstrafgerichtes mit Genugtuung zur Kenntnis
genommen. Mit dem vorliegenden Entscheid hat sich das Vertrauen von
Interros in das schweizerische Rechtssystem bestätigt.

Pressekontakt:

Interros Holding Company (Russland)
Medienstelle Schweiz/Europa c
/o. Klaus-Metzler-Eckmann, Zürich

Hans Klaus
Tel.: +41/43/544–17–44
Mobile: +41/79/357–03–57
E-Mail: klaus@klaus-metzler-eckmann.com

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Erstellt von an 24. Apr. 2012. geschrieben in Allgemein. Sie können allen Kommentaren zu diesem Artikel folgen unter RSS 2.0. Kommentieren und Pings sind deaktiviert.

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