Bis zum 5. Dezember dieses Jahres müssen 
Unternehmen, die nicht unter die EU-Definition für „kleine und 
mittlere Unternehmen“ (KMU) fallen, erstmals ein Energieaudit 
durchgeführt haben. Darauf weist die Deutsche Energie-Agentur (dena) 
hin. Ein Energieaudit ist die systematische Erfassung und Analyse von
Energieeinsatz, -verbrauch und -kosten in Unternehmen inklusive 
Vorschlägen zur Effizienzsteigerung. Mit der Novelle des deutschen 
Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) wurde es verpflichtend 
eingeführt. Auf www.stromeffizienz.de/energieaudit finden Unternehmen
die wichtigsten Infos zum Energieaudit sowie zugelassene 
Energieauditoren.
   „Nicht-KMU mit Auditverpflichtung sollten die nächsten Wochen 
nutzen, um einen entsprechend qualifizierten Energieberater zu 
beauftragen“, rät Annegret-Cl. Agricola, Leiterin des Bereichs 
Energiesysteme und Energiedienstleistungen bei der dena. „Auch eigene
Mitarbeiter können das Energieaudit durchführen, wenn sie die 
Anforderungen des EDL-G erfüllen.“
Welche Unternehmen müssen ein Energieaudit durchführen?
   Die Audit-Verpflichtung betrifft alle Unternehmen, bei denen die 
Mitarbeiterzahl oder der Jahresumsatz und die Jahresbilanzsumme 
bestimmte Schwellenwerte übersteigen – unabhängig von Rechtsform oder
Branche. Unter gewissen Voraussetzungen gelten aber auch kleinere 
Unternehmen als Nicht-KMU und sind entsprechend auditpflichtig. Mit 
dem kostenfreien KMU-Schnellcheck des Bundesministeriums für 
Wirtschaft und Energie (BMWi) via www.stromeffizienz.de/KMU-Check 
können Unternehmen prüfen, ob sie sich in den nächsten Wochen 
auditieren lassen müssen.
   Befreit sind Nicht-KMU von der Pflicht zur Durchführung eines 
Audits gemäß des EDL-G, wenn sie bis zum Stichtag ein 
Energiemanagementsystem nach DIN ISO 50001 oder ein 
Umweltmanagementsystem nach EMAS eingerichtet oder mit der 
Einrichtung begonnen haben. Für sie genügt der Nachweis über die 
Zertifizierung des Systems bis zum 31. Dezember 2016. Hintergrund für
die Durchführung der Audits sind die Bemühungen der Europäischen 
Union, die Energieeffizienz EU-weit um 20 Prozent bis 2020 zu 
steigern.
Alle Infos zum Energieaudit im dena-Dossier
   Die Initiative EnergieEffizienz der dena fasst unter 
www.stromeffizienz.de/energieaudit die Anforderungen an Unternehmen, 
interne und externe Energieauditoren sowie den Ablauf des 
Energieaudits zusammen. Unternehmen finden dort zusätzlich einen 
Zugang zu einer Liste mit Experten des Bundesamtes für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA), die ein Energieaudit durchführen dürfen. Via
Postleitzahlensuche können sie hier kostenfrei Auditoren in der 
jeweiligen Region ermitteln.
Pressekontakt:
Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Julia Horstmann, Chausseestraße
128a, 10115 Berlin
Tel: +49 (0)30 72 61 65-853, Fax: +49 (0)30 72 61 65-699, E-Mail: 
horstmann@dena.de, Internet: www.stromeffizienz.de
