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Ein Mieter ist verpflichtet, neben der Miete auch Nebenkosten an seinen Vermieter zu bezahlen





Diese sind in den meisten Fällen im Mietvertrag geregelt. Gerade in der heutigen Zeit, wo steigende Energiekosten an der Tagesordnung sind, stellen diese keinen geringen Betrag dar. In der Regel wird monatlich ein pauschaler Betrag für die Nebenkosten bezahlt, am Ende des Jahres dann kommt die endgültige Abrechnung. Haben Sie sich eine Rückerstattung erwartet und stattdessen ist ein hoher Betrag nachzuzahlen? Es lohnt sich, die Nebenkostenabrechnung genau zu prüfen, oft enthält diese Fehler und wird zum Streitpunkt zwischen Mieter und Vermieter. Viele Abrechnungen sind falsch, weil der Vermieter Kosten in Rechnung stellt, die er selbst bezahlen müsste. Mehr Fragen zu Thema gibt’s hier.

Der größte Bestandteil der Nebenkosten sind die Heizkosten, diese machen oftmals mehr als die Hälfte aus. Weiterhin kann der Vermieter die Gebühren für Warm-, Kalt- und Abwasser, Müllgebühren, Kosten für die Haus- und Straßenreinigung, Schornsteinreinigung, Außenbeleuchtung und Treppenhaus, Betriebskosten für den Aufzug, Gebäude- und Haftpflichtversicherung, Kosten für Gartenpflege und Hausmeister, Grundsteuer, Breitbandkabel und Gemeinschaftsantenne, Versicherungen oder Wäschepflege auf die Mieter umlegen. Wichtig ist, dass im Mietvertrag vereinbart ist, welche Nebenkosten zu zahlen sind, mehr Fragen zu Thema gibt’s hier. Einmalige Ausgaben für Instandhaltung und Reparaturen gehören nicht zu den Betriebskosten, Wartungskosten für Aufzug und Heizung hingegen dürfen auf die einzelnen Mieter umgelegt werden. Sind die Kosten im Vergleich zu marktüblichen Preisen überhöht, muss der Mieter diese nicht bezahlen. Der Vermieter ist zur Wirtschaftlichkeit verpflichtet. Bankgebühren sowie Beiträge zur Mietausfall- und Rechtsschutzversicherung hat der Vermieter selber zu tragen.

Die Abrechnung der Nebenkosten erfolgt in der Regel nach einem vereinbarten Verteilerschlüssel, entweder nach Wohnfläche oder Anzahl der Personen in der Mietwohnung. Mit Hilfe von Wasseruhren und Heizkostenzählern kann der tatsächliche Verbrauch genau ermittelt werden. Der Vermieter ist verpflichtet, eine ordnungsgemäße Abrechnung der Nebenkosten zu erstellen und diese dem Mieter fristgerecht zuzustellen. Dieser hat die Möglichkeit, die Kosten innerhalb einer bestimmten Frist zu prüfen und – falls er nicht damit einverstanden ist -, schriftlich Einspruch dagegen einzulegen.

Handelt es sich bei der vereinbarten Miete um eine Warmmiete, so hat der Mieter auf jeden Fall die Stromkosten separat zu bezahlen. Trotz dem Begriff „warm“ sind nicht unbedingt die Heizkosten mit enthalten. Dies ist der Fall, wenn z.B. mit Öl geheizt wird, erfolgt die Beheizung mit Gas oder Elektroheizung, so muss der Mieter diese Kosten selbst an den jeweiligen Versorgungsbetrieb bezahlen. Wichtig ist auch hier, vor dem Abschluss eines Mietvertrages genau nachzufragen, um keine böse Überraschung zu erleben.

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Erstellt von an 31. Juli 2012. geschrieben in Energiesparen. Sie können allen Kommentaren zu diesem Artikel folgen unter RSS 2.0. Kommentieren und Pings sind deaktiviert.

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