EEG-Novelle 2012: Säge- und Holzindustrie fordert bessere Gesetze im Stromsektor
Allgemein Freitag, Mai 27th, 2011Berlin, 27. Mai 2011 – Die Bundesregierung will den Ausbau der Erneuerbaren Energien
im Stromsektor beschleunigen und darum auch die Förderung der Stromerzeugung aus
fester Biomasse neu regeln. „Doch viele der teilweise guten Ansätze in dem Gesetzentwurf
werden in der Praxis nicht umgesetzt werden können“, kritisiert der Bundesverband der
Säge- und Holzindustrie Deutschland e. V. (BSHD) in seinem zweiten Politikbrief an die
Bundesregierung. Hauptkritikpunkte sind fehlende Investitionsanreize sowie die
andauernde intransparente Förderstruktur. Der Entwurf unterstützt nach Ansicht des BSHD
eher die großen Energieversorger, anstatt die für eine Energiewende notwendigen
dezentralen Versorgungsstrukturen. „Trotz Potenzial wird es so in der Sägeindustrie keine
weiteren Investitionen in Biomassekraftwerke geben“, warnt der BSHD. Der vorliegende
Gesetzentwurf bringe insbesondere für die vielfach mittelständischen und kleinen
Anlagenbetreiber keinen Anreiz.
Gesetzentwurf schafft nicht die notwendigen Investitionsanreize
Biomasse ist derzeit die einzige regenerative und vor allem grundlastfähige Regelenergie
und leistet damit neben Windenergie den wichtigsten Beitrag zur Stromerzeugung.
Unternehmen der deutschen Säge- und Holzindustrie betreiben zirka 45 Prozent der 248
Biomasseheizkraftwerke in Deutschland. Sie sind bereits aufgrund ihrer Produktionsweisen
für den Betrieb von Biomasseheizkraftwerken prädestiniert. „Wir sehen bei etwa 200
Betrieben unserer Branche ein Potenzial für Investitionen in neue Kraftwerke“,
prognostiziert Lars Schmidt, geschäftsführender Vorstand beim BSHD. Vor allem Kraft-
Wärme-Kopplungs-Anlagen sind für die Unternehmen attraktiv. Lars Schmidt: „Die
Holzindustrie hat geradezu ideale Voraussetzungen für die Stromproduktion aus
Biomasse. Im Rahmen der Energieerzeugung kann die Wärme zur Holztrocknung
eingesetzt und der Strom ins öffentliche Netz eingespeist werden. Dadurch erzielen wir
deutlich höhere Wirkungsgrade als beispielsweise die großen Biomassekraftwerke der
Energieversorger.“ Doch der jetzige Gesetzentwurf verhindert laut Schmidt nicht nur
weitere Investitionen zum Ausbau der KWK-Technik, sondern gefährdet zudem
bestehende Anlagen.
Unklare Begrifflichkeiten: Ist Rinde ein „Sägenebenprodukt“?
Des Weiteren sieht der Gesetzentwurf vor, dass für Sägenebenprodukte keine
Rohstoffvergütung geleistet werden soll. Ob der Begriff „Sägenebenprodukte“ auch Rinde
erfasst, ist unklar. Dabei ist der Einsatz von Sägewerksrinde für die Stromproduktion in
Biomassekraftwerken ökologisch vorteilhaft. Der energetische Rohstoff fällt während der
Holzverarbeitung als Reststoff an und ist somit vor Ort direkt verfügbar. Unnötige
Brennstoffstransporte und die damit verbundenen Umweltbelastungen werden vermieden.
Zudem steht die Rinde in keiner Flächen- und Nutzungskonkurrenz und ist damit nach
Meinung des BSHD besonders vergütungswürdig.
Zeitrahmen zu kurz
Der BSHD kritisiert darüber hinaus den zeitlichen Rahmen der geplanten Verabschiedung
des Gesetzes: „Die erforderlichen umfangreichen Prüfungen und die Erarbeitung von
Lösungsvorschlägen sind in der vorgegebenen Zeit kaum darstellbar“, sagt Lars Schmidt.
Der Branchenverband tut sein Möglichstes: Der Bundesregierung liegt mit dem heutigen
Tag ein mehrseitiges Manuskript mit Anmerkungen und Verbesserungsvorschlägen zur
EEG-Novelle 2012 vor.
Kurz-URL: https://www.88energie.de/?p=414456