Die deutsche Versicherungswirtschaft will unter 
geeigneten Rahmenbedingungen ihr finanzielles Engagement in 
Erneuerbare Energien und Infrastrukturprojekte deutlich ausweiten. 
„Langfristiges Versicherungsgeschäft und Investitionen in ökologisch 
und ökonomisch nachhaltige Energie- und Infrastrukturprojekte passen 
gut zusammen. Damit wir verstärkt in diesem Bereich investieren 
können, brauchen wir ein langfristig stabiles und rechtssicheres 
Investitionsumfeld“, so Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der 
Hauptgeschäftsführung des Gesamtverbandes der Deutschen 
Versicherungswirtschaft (GDV). „Dafür sind regulatorische Anpassungen
notwendig. Diese können realisiert werden, ohne die öffentlichen 
Haushalte zu belasten.“
   Der GDV hat in einem aktuellen Positionspapier dazu die 
Handlungsfelder zusammengefasst, unter anderem:
   – Aufsichtsrechtliche Stabilität und einen verlässlichen 
     ordnungspolitischen Rahmen gewährleisten: Versicherer sind 
     langfristige und sicherheitsorientierte Investoren. Langfristig 
     stabile Rahmenbedingungen und hohe Planungssicherheit sind für 
     ihre Kapitalanlageentscheidung wesentlich. Auch für 
     Investitionen in Erneuerbare Energien und Infrastrukturprojekte 
     benötigen sie ein stabiles Investitionsumfeld; insbesondere 
     müssen nachträgliche oder rückwirkende Änderungen vermieden 
     werden.
   – Neue Risikoklasse unter Solvency II etablieren: Unter dem 
     künftigen europäischen Aufsichtsregime Solvency II sollen 
     Investitionen in Energie- und Infrastrukturprojekte wie 
     risikoreiche Investitionen in Hedgefonds oder Private Equity 
     behandelt werden – obwohl sie deutlich sicherer sind. Die 
     Versicherungswirtschaft fordert für solche Anlagen deshalb eine 
     eigene adäquate Risikoklasse mit einer deutlich geringeren 
     Eigenmittelunterlegung.
   – Europäische Entflechtungsvorschriften anpassen: Die bestehenden 
     europäischen Entflechtungsvorschriften sehen eine strikte 
     Trennung der gleichzeitigen Investition in Energieerzeugung und 
     -transport vor und begrenzen das potenzielle 
     Finanzierungsvolumen privater Investoren damit deutlich. Aus 
     Sicht des GDV könnten und sollten die Entflechtungsvorschriften 
     entsprechend gelockert werden, ohne dass ihr zentrales Ziel – 
     die Sicherstellung des Wettbewerbs im Energiemarkt – infrage 
     gestellt wird.
   – Anlagemöglichkeiten für Versicherer sinnvoll erweitern: Die 
     aktuellen Anlagevorschriften für deutsche Versicherer 
     berücksichtigen noch nicht die geringen Risiken bestimmter 
     Infrastrukturinvestitionen. Zudem haben die Versicherer ihr 
     Risikomanagement in Vorbereitung auf Solvency II in den letzten 
     Jahren deutlich ausgebaut und professionalisiert. Eine moderate 
     Erweiterung der Anlagemöglichkeiten wäre bei unveränderter 
     Sicherheit der Kapitalanlagen möglich und sinnvoll, um 
     Investitionen in Energie- und Infrastrukturprojekte zu 
     befördern. Beispielsweise sollten Investitionen in 
     infrastrukturspezifische Fonds erleichtert werden, um auch 
     kleinen und mittelgroßen Versicherern ein Engagement in diesem 
     Bereich zu eröffnen. Das Positionspapier enthält weitere 
     konkrete Vorschläge für einzelne Anlageklassen.
   Das Positionspapier „Zur Verbesserung der Bedingungen für 
Investitionen in Infrastruktur und Erneuerbare Energien“ ist unter 
gdv.de abrufbar: http://ots.de/4sIT7.
   Die deutschen Versicherer beteiligen sich an der Energiewende 
nicht nur als Investoren, sondern sind auch unverzichtbare 
Risikoträger. Sie können Risiken aber nur übernehmen, wenn diese 
kalkulierbar bleiben. Konkrete Vorschläge, welche Änderungen schon 
bei der Planung neuer Anlagen berücksichtigt werden müssen, hat der 
GDV in die Diskussion eingebracht. Ihre Forderungen und ihr Know-how 
präsentieren die Versicherer im Rahmen der Hannover-Messe Anfang 
April.
Weitere Informationen auf www.gdv.de.
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