Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) mit ihrer 
Niederlassung in Radolfzell am Bodensee lehrt der Politik und vor 
allem den Autofahrern das Fürchten. Aufgrund einer Klageflut der 
Deutschen Umwelthilfe stehen ab Januar 2019 Dieselfahrzeuge in 
Stuttgart, Darmstadt und über 40 anderen Kommunen still. „Sie ist 
damit mächtiger als jede Gewerkschaft“, stellt der 
AfD-Landtagsabgeordnete Harald Pfeiffer fest.
Verfolgt die DUH wirklich „gemeinnützige Zwecke“?
   Zu verdanken hat die weithin als „Abmahnverein“ bekannte 
Umwelthilfe ihre Macht einer Gesetzesänderung, die auf die rot-grüne 
Bundesregierung aus dem Jahr 2006 zurückgeht. Umweltminister Jürgen 
Trittin führte im Umweltrecht die Verbandsklagekompetenz ein und 
ermöglichte so Verbraucherschutzorganisationen und Umweltverbänden zu
klagen, ohne selbst von den jeweiligen Beeinträchtigungen betroffen 
zu sein. Als Voraussetzung hierfür schreibt das Gesetz unter anderem 
vor, dass „gemeinnützige Zwecke verfolgt“ werden „und jeder Person 
der Eintritt als Mitglied ermöglicht wird, die die Ziele der 
Vereinigung unterstützt“. Während der BUND und der NABU jeweils über 
500.000 Mitglieder haben, begnügt sich die Deutsche Umwelthilfe mit 
lediglich 347 Mitgliedern. Deswegen und da die Mitgliederzahlen in 
den letzten Jahren „trotz gestiegenem Umweltbewusstsein“ nur minimal 
zugenommen hätten, bezweifelt Harald Pfeiffer MdL, dass die Deutsche 
Umwelthilfe wie vom Gesetz gefordert „für Jedermann zugängig ist“ und
stellt deren Verbandsklagekompetenz in Frage.
Mehr Geheimbund als Gemeinnutz
   „Das ist ein sehr undurchsichtiger Laden, der sich gezielt von der
Außenwelt abschottet“, so Pfeiffer. Für ihn sei es „alarmierend, dass
weder eine Satzung noch ein Vollmitgliedsantrag auf Internetseiten 
der Deutschen Umwelthilfe verfügbar ist“. Niemand wisse, wer diese 
„geheimnisvollen Mitglieder der Deutschen Umwelthilfe sind und wie 
man Mitglied wird“. „Das hat mehr von Geheimbund als von Gemeinnutz“,
ist sich Pfeiffer sicher und fügt weiter hinzu: „Da hat jeder 
Sportverein mehr Mitglieder. Die wollen gar nicht für jeden offen 
sein, sondern schirmen sich systematisch ab, um sich weitere 
Schandtaten auszudenken“. Passend sei hierbei ein Zitat des 
Geschäftsführers der Deutschen Umwelthilfe Resch, über den 2017 in 
der Süddeutschen Zeitung zu lesen war: „Wer bei der Umwelthilfe 
Mitglied werden wolle, brauche –so eine Art Bürgen– dafür, dass er es
ernst meint mit dem Umweltschutz. Oder er wird zum Gespräch 
eingeladen. Die DUH könnte ansonsten leicht unterlaufen und 
lahmgelegt werden, fürchtet Resch. Er will sich von niemandem bremsen
lassen.“ Um Licht ins Dunkel dieser dubiosen Machenschaften“ zu 
bringen, hat Pfeiffer eine kleine Anfrage an die Landesregierung 
eingereicht „Ich möchte wissen, wer hinter diesem Abmahnverein steckt
und ermitteln, ob wir wegen der fehlenden Transparenz und 
systematisch praktizierten Abschottung der Deutschen Umwelthilfe 
deren Verbandsklagekompetenz aberkennen können.“ Bei einer Deutschen 
Umwelthilfe, die „nicht mehr in der Lage ist, mit hundertfachen 
Musterprozessen Verwaltungsgerichte und Individualverkehr 
lahmzulegen“, sei ihm erheblich wohler. „Nachher kommen die noch auf 
die Idee, den Verbrennungsmotor gänzlich verbieten zu wollen.“
Demokratisch nicht legitimierte Splittergruppe
   Für Pfeiffer wird es „Zeit, diesen grünen Sumpf trocken zu legen“.
Hierzu führt er weiter aus: „Für mich ist die Deutsche Umwelthilfe 
der juristische Arm der Grünen und ihrer Vorfeldorganisation. 
Insbesondere Minister Herrmann erweckt bei mir den Eindruck, dass er 
mehr als nur Sympathie für den Verein empfindet.“ So erstreite die 
Deutsche Umwelthilfe vor Gericht, was Grün wolle, aber mangels 
Zustimmung nicht durchsetzen könne. „Die Deutsche Umwelthilfe 
erzwingt so, dass grüne Minderheitsmeinungen unter Umgehung des 
Parlamentes von der Landesregierung umgesetzt werden müssen, ohne 
grundsätzlich debattiert worden zu sein“, betont Pfeiffer, der nicht 
akzeptiert, dass „347 Mitglieder einer demokratisch nicht 
legitimierten Splittergruppe die Geschicke unseres Landes bestimmen.“
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