Die Aufgabe eines Energiedienstleisters wie 
Care-Energy ist es unter anderem, die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit 
von Energieabrechnungen für und im Interesse des Kunden zu prüfen. 
Dabei gelten 3 Faktoren, die qualitative, die quantitative und die 
anspruchsrechtliche Prüfung von Energieabrechnungen. Für diese 
Vorgänge ist die Abteilung Energiecontrolling zuständig und 
verantwortlich.
   Die ersten Jahresabrechnungen 2014 diverser Versorger liegen 
zwischenzeitlich vor und wurden genau unter diesen Gesichtspunkten 
einem Stresstest unterzogen.
Das Ergebnis: Note 5(!) setzen
   Neben den quantitativen Bemängelungen wog am schwerwiegendsten die
anspruchsrechtliche Prüfung, denn dabei haben 100% der geprüften 
Anbieter die Novellierung des EEG – also EEG 2014 – nicht in deren 
Abrechnungen einfließen lassen und verrechneten den deutschen 
Stromkunden, Milliarden Euro zu viel.
   „Selbstverständlich sind wir für unsere Kunden diesbezüglich da 
und erledigen für diese die Formulierung des Rückforderungsanspruches
von deren Stromversorgern, für Stromversorger die Formulierung der 
Rückforderung gegen deren Übertragungsnetzbetriebe. Fehler zu Lasten 
von Verbrauchern, müssen korrigiert werden und der Kunde darf nicht 
übergebührlich belastet werden, dafür gibt es unseren 
Energiedienstleistungsvertrag – der Kunde muss immer sicher sein 
können, einen kompetenten Partner an seiner Seite zu haben – wir 
holen die zu viel gezahlten Gelder für unsere Kunden wieder zurück – 
egal von wem(!)“, so Martin Richard Kristek CEO Care-Energy
Was sagt das Gesetz dazu?
   Das deutsche EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) regelt die 
Rahmenbedingungen von erneuerbaren Energien, aber auch die 
Vergütungen und Umlagen welche daraus von Anlagenbetreibern erhalten 
werden und von Versorgern bezahlt werden müssen, welche diese sodann 
auf Ihre Kunden umlegen, eine Umlage eben – das ist denken wir allen 
klar und dass dieses Gesetz wertvoll und sinnvoll ist, ist so denken 
wir auch allen klar!
   Fakt ist jedoch, dass dieses Gesetz einen Geltungsbereich hat, wie
jedes andere Gesetz ebenso. Der Unterschied dabei ist, jedoch, dass 
der Geltungsbereich nicht wie in anderen Gesetzen üblich Deutschland 
ist, sondern:
   Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien 
(Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2014)
§ 4 Geltungsbereich
   Dieses Gesetz gilt für Anlagen, wenn und soweit die Erzeugung des 
Stroms im Bundesgebiet einschließlich der deutschen ausschließlichen 
Wirtschaftszone erfolgt.
http://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__4.html
   Das bedeutet, dass das Gesetz selbst und somit ALLE Regelungen in 
diesem und alle Bezug habenden Verordnungen aus und zu diesem, nur 
für Strom aus Anlagen in Deutschland, beziehungsweise Strom aus 
deutscher Produktion gilt. PUNKT!!
   Ausländischer Strom – ob grau, grün oder wie auch immer gefärbt, 
fällt nicht in den Geltungsbereich dieses Gesetzes und die 
ausländischen Anlagenbetreiber erhalten keine Vergütung, obwohl diese
nach Deutschland liefern. Andersrum fällt für diesen Strom auch keine
EEG-Umlage an, da das Gesetz und somit die Umlageregelung nicht gilt,
da der Geltungsbereich keinen Interpretationsspielraum diesbezüglich 
zulässt.
   Versorger welche somit Strom aus dem Ausland erhielten – und wir 
prüften eine ganze Reihe von diesen – dürfen somit keine EEG-Umlage 
an deren Kunden berechnen, da diese von den 
Übertragungsnetzbetreibern auch nicht vorgeschrieben werden darf.
   Weshalb auch? Es fehlt schlichtweg die gesetzliche Grundlage für 
die Berechnung der EEG-Umlage, welche im (!)EEG(!) geregelt ist, 
jedoch nur für Strom aus Anlagen im Bundesgebiet einschließlich der 
deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone erzeugt wurde gültig ist 
und angewendet werden darf und kann.
   Fazit: In Ermangelung der Anwendbarkeit des EEG für importierten 
Strom, können Kunden von deren Versorgern und Versorger von deren 
Übertragungsnetzbetreibern die EEG-Umlage in voller Höhe wieder 
zurückfordern. Europäische Versorger können somit ohne EEG-Umlage 
ihren Strom in Deutschland verkaufen.
Pressekontakt:
Care-Energy Holding GmbH
Dkfm Marc März
Dessauer Strasse 2-4
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T.: +49 151 42260332
marc.maerz@care-energy.de
www.care-energy.de
