Laut vorliegenden Unterlagen erzielten 2013 die 4 
Übertragungsnetzbetreiber Amprion, 50Hertz, Tennet & Transnet BW – 
allesamt Privatunternehmen – einen Überschuss aus den EEG-Umlagen von
EUR 2.465.842.231,04
   Von Januar bis Mai 2014 waren es immerhin schon EUR 
1.915.858.024,80, davon alleine im Februar 2014 EUR 944.000.000 – 
Überschuss!
   Eine Umlage wird klar durch Kostenneutralität definiert, also ein 
so genanntes Kostenausgleichsverfahren. Es dürfen nicht mehr 
Einnahmen erzielt werden, als diesen Einnahmen auch Ausgaben 
gegenüberstehen. Das erwirtschaften eines Überschusses in dieser 
Form, ist nicht zulässig.
   Im selben Zeitraum kassierte der Staat EUR 6.160.126.997,36 an 
Umsatzsteuern für das gesamte EEG-Umlagenaufkommen und dies obwohl es
sich bei der Umlage um einen so genannten „echten Zuschuss“ handelt, 
welcher umsatzsteuerbefreit sein müsste, oder könnte.
   In Summe bedeutet dies, dass der Verbraucher bei der Bezahlung 
seiner Stromrechnung alleine von 2013 bis dato um sage und schreibe 
EUR 8.075.985.022,16 mehr bezahlte, als dies notwendig gewesen wäre.
   „Es kann darüber diskutiert werden, ob ein EEG in der alten oder 
der neuen Form grundrechtsverletzend ist, ob es dem 
EU-Wettbewerbsrecht entspricht oder nicht. Keinesfalls sollte jedoch 
diskutiert oder nachgedacht werden, mit Hilfe welcher „windigen“ 
Argumentationen und Aktionen, dem Verbraucher auf Grund dieses 
Gesetzes mehr aus der Tasche genommen werden kann als unbedingt 
notwendig. Ein Gesetz ist immer eine Rahmenbedingung und niemand ist 
verpflichtet, diesen Rahmen voll auszunutzen – der Schutz des 
Verbrauchers geht hier vor und das Augenmaß der Umlage sollte 
beachtet werden“, so Martin Richard Kristek Chef der Care-Energy.
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