Der Bundestag hat am 15. Oktober 2026 beschlossen, den CO2-Preis auf Heizöl und Erdgas auch 2027 im Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne zu halten. Der europäische Emissionshandel für Gebäude startet erst 2028. Für Eigentümer und Mieter heißt das: Beim CO2-Preis ist 2027 kein neuer gesetzlich vorgegebener Preissprung vorgesehen, die offene Frage verschiebt sich um ein Jahr. Wer die Pause nutzt, um durchzurechnen, steht 2028 besser da als jemand, der sie als Entwarnung versteht.
Was die Verschiebung für Eigentümer bedeutet
Ein Einfamilienhaus aus den Siebzigerjahren mit einer Ölheizung von 2004 und einem Jahresverbrauch von rund 3.000 Litern Heizöl. Der Eigentümer hat gelesen, dass 2027 der EU-Emissionshandel kommt, und will die Heizung noch vor dem Winter tauschen, bevor der Preis springt. Die Sorge vor deutlich steigenden CO2-Kosten kann einen vorzeitigen Heizungstausch nahelegen.
Der Sprung bleibt vorerst aus. Bei einem CO2-Preis von 65 Euro je Tonne entstehen für 3.000 Liter Heizöl rund 520 Euro CO2-Kosten netto im Jahr. Da der Preisrahmen 2027 unverändert bleiben soll, ist bei gleichem Verbrauch keine deutliche Mehrbelastung durch den CO2-Preis zu erwarten. Entscheidend werden damit zwei andere Termine: der Start des europäischen Emissionshandels am 1. Januar 2028 und die nächste Stufe der Heizungsförderung zum 1. Februar 2027.
Was der Bundestag am 15. Oktober beschlossen hat
Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (Bundestagsdrucksache 21/7869) bleibt der nationale CO2-Preis 2027 im selben Korridor wie 2026: 55 bis 65 Euro je Tonne Kohlendioxid. Der Bundesrat muss das Gesetz noch passieren lassen, im ersten Durchgang hatte er keine Einwände erhoben.
Hintergrund ist eine Verschiebung in Brüssel. Der EU-Emissionshandel für Gebäude und Straßenverkehr, kurz ETS 2, sollte ursprünglich 2027 starten. Im Rahmen der Einigung auf das Klimaziel 2040 hat die EU den Start auf den 1. Januar 2028 verschoben (Verordnung (EU) 2026/667, in Kraft seit dem 7. April 2026). Deutschland füllt die Lücke mit einem weiteren Jahr nationalem Emissionshandel.
Der Korridor ist in der Praxis allerdings weniger Spielraum, als das Wort vermuten lässt. Schon die erste Versteigerung am 1. Juli 2026 wurde zum Höchstpreis von 65 Euro je Zertifikat zugeteilt, wie die Energiebörse EEX mitteilte. Wer für 2027 rechnet, sollte deshalb mit dem oberen Ende des Korridors kalkulieren.
Was Heizen mit Öl und Gas 2027 kostet
Der CO2-Preis wird von den Brennstofflieferanten an die Kunden weitergegeben. Bei 65 Euro je Tonne sind das rund 20,5 Cent je Liter Heizöl und 1,55 Cent je Kilowattstunde Erdgas, jeweils inklusive Mehrwertsteuer. Für typische Haushalte ergeben sich bei unverändertem Verbrauch folgende jährliche CO2-Kosten:
– Ein wenig saniertes Einfamilienhaus mit 20.000 Kilowattstunden Gasverbrauch zahlt 2027 rund 260 bis 310 Euro CO2-Preis im Jahr, inklusive Mehrwertsteuer
– Ein Haus mit 2.000 Litern Heizölverbrauch zahlt rund 350 bis 410 Euro
– Bei 3.000 Litern sind es rund 520 bis 615 Euro
2021 lag der Preis bei 25 Euro je Tonne, 2024 bei 45 Euro, 2025 bei 55 Euro. Der Anstieg der vergangenen Jahre hat also stattgefunden, 2027 bringt beim gesetzlichen Preisrahmen erstmals eine Pause. Für Heizölkunden folgt daraus ein praktischer Hinweis: Wer den Tank jetzt vorsorglich füllt, kann allein wegen des CO2-Preises nicht mit einer sicheren Ersparnis gegenüber 2027 rechnen.
Wer zahlt: Mieter oder Vermieter?
In vermieteten Gebäuden verteilt das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz seit 2023 die Kosten nach dem CO2-Ausstoß je Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. Unter 12 Kilogramm tragen Mieter die Kosten vollständig, ab 52 Kilogramm zahlt der Vermieter 95 Prozent, dazwischen liegen Stufen von jeweils zehn Prozent. Je höher der CO2-Ausstoß pro Quadratmeter, desto größer ist grundsätzlich der Kostenanteil des Vermieters. Dabei spielen neben der Dämmung auch die Heiztechnik und der Verbrauch eine Rolle. Vermieter müssen die Aufteilung in der Heizkostenabrechnung ausweisen.
Für Eigentümer wenig sanierter Mehrfamilienhäuser ist der CO2-Preis damit schon heute eine feste Kostenposition, die sich mit jeder Preisstufe erhöht. 2027 bleibt der gesetzliche Preisrahmen stabil. 2028 kommt er in Bewegung.
Was 2028 anders wird
Mit dem Start des ETS 2 endet der nationale Korridor. Der Preis bildet sich dann an den europäischen Versteigerungen, die Menge der Zertifikate sinkt Jahr für Jahr. Einen festen Preisdeckel gibt es nicht. Die EU hat einen Sicherungsmechanismus eingebaut: Liegt der Preis zwei Monate lang über 45 Euro je Tonne, gerechnet in Preisen von 2020, kommen zusätzliche Zertifikate aus einer Marktstabilitätsreserve auf den Markt. Der Rat der EU hat am 9. Oktober 2026 eine Regeländerung beschlossen, die diese Freigabemenge von 20 auf 40 Millionen Zertifikate verdoppelt. Der Mechanismus soll starke Preisanstiege abfedern, ein Deckel ist er nicht.
Wie hoch der CO2-Preis 2028 tatsächlich liegt, ist offen. Mit dem europäischen Emissionshandel werden größere Preisschwankungen möglich als bisher. Langfristig sollen sinkende Zertifikatsmengen Anreize zur Emissionsminderung setzen. Ob und wie stark die Preise bereits 2028 steigen, lässt sich derzeit nicht zuverlässig vorhersagen.
„Die Entscheidung des Bundestags nimmt den Druck aus dem Jahr 2027 und verschiebt die Unsicherheit auf 2028“, sagt André Heid, Geschäftsführer der Heid Energieberatung. „Für Eigentümer ist das eine gute Nachricht, wenn sie das Jahr zum Rechnen nutzen. Wer eine Heizung mit zwanzig Jahren Laufzeit kauft, sollte verschiedene CO2-Preisszenarien berücksichtigen und nicht nur mit dem Preis von 2027 rechnen.“
Was Eigentümer jetzt tun sollten
Der Beschluss ändert die Reihenfolge der Fragen. Zuerst gehört der Verbrauch auf den Tisch, denn jede eingesparte Kilowattstunde senkt bei fossilen Heizungen die CO2-Kosten in jedem Preisszenario. Erst danach stellt sich die Frage nach dem Energieträger.
Konkret heißt das:
1. Verbrauch und CO2-Kosten für 2027 und 2028 gegenüberstellen. Für 2027 mit 65 Euro je Tonne als vorsichtiger Annahme rechnen und für 2028 verschiedene CO2-Preisszenarien durchspielen. Wer die möglichen Kosten kennt, kann besser beurteilen, wie sich Maßnahmen an der Heizung oder Gebäudehülle langfristig auswirken.
2. Vollkosten statt Anschaffungskosten vergleichen. Eine neue Öl- oder Gasheizung ist häufig günstiger in der Anschaffung, verursacht aber über ihre gesamte Laufzeit weiterhin Brennstoff- und CO2-Kosten. Bei einer Wärmepumpe wirkt sich der CO2-Preis allenfalls indirekt über den Strompreis aus, bei Fernwärme kann er im Tarif des Versorgers enthalten sein. Welche Lösung wirtschaftlicher ist, hängt von Investitionskosten, Förderung, Verbrauch und laufenden Energiekosten ab.
3. Die Förderfristen im Blick behalten. Der eigentliche Terminzwang kommt von der Förderung: Der Klimageschwindigkeitsbonus im KfW-Programm 458 sinkt für berechtigte selbstnutzende Eigentümer zum 1. Februar 2027 von 16 auf 12 Prozent. Gleichzeitig verringert sich der Höchstbetrag der förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit um 750 Euro.
4. Bei vermieteten Gebäuden die Einstufung nach dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz prüfen. Wer durch energetische Verbesserungen in eine günstigere Stufe gelangt, kann seinen Kostenanteil dauerhaft verändern.
Für den Eigentümer aus dem Beispiel bleibt der Heizungstausch eine Option. Ob sich der Austausch jetzt lohnt, hängt vom Zustand der bestehenden Anlage, den langfristigen Heizkosten und der verfügbaren Förderung ab. Der befürchtete Wegfall des nationalen CO2-Preiskorridors zum Jahreswechsel bleibt aus. Damit entsteht mehr Spielraum für die Heizungsplanung. Wer noch von den bisherigen Förderkonditionen profitieren möchte, sollte allerdings den 1. Februar 2027 im Blick behalten.
„Die Pause 2027 ist kein Grund, nichts zu tun“, sagt Heid. „Sie ist eine Gelegenheit, den Umstieg ohne unmittelbaren CO2-Preisdruck zu planen.“
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