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Bundesrat stoppt Kürzung der Solarstromvergütung





In der aktuellen Diskussion um die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und den damit verbundenen Folgen für die deutsche Solarbranche hat der Bundesrat einen Vermittlungsausschuss einberufen. Dieser muss nun über die Zukunft des Gesetzes entscheiden. Welche Folgen eine Novellierung hat, zeigt eine genaue Analyse.

In der erneuten Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sieht die Bundesregierung eine Kürzung der Solarstromvergütung rückwirkend zum 1. April 2012 vor. „Die Gesetzesänderung hat drastische Kürzungen der Einspeisevergütung für Solarstrom um 30 bis 40 Prozent zur Folge. Verbraucher, die eine Photovoltaikanlage installieren möchten, können sich unter www.photovoltaik-praxis.de/photovoltaik_verguetung.php einen Überblick zur Entwicklung der Vergütungssätze verschaffen“ rät Philipp Jorek vom Fachmagazin für Photovoltaik. „Die drastischen Kürzungen werden aber nicht nur die Verbraucher, sondern auch die Solarunternehmen spüren, denn sie müssen mit verheerenden Umsatzeinbußen von über 50 Prozent rechnen.“ Viele Firmen sind von der Insolvenz bedroht, müssen ihre Mitarbeiter entlassen oder mussten bereits Insolvenz anmelden. Damit steht die deutsche Solarbranche vor großen Herausforderungen.

Angesichts dieser Entwicklung fordern die Ministerpräsidenten eine Abmilderung der Kürzungen. Um eine Entlastung der Solarbranche zu erreichen, hat der Bundesrat am 11. Mai 2012 einen Vemittlungsausschuss einberufen. Die Länderkammer muss nun entscheiden, ob die geplante Novelle durchgesetzt wird oder ob eine Abmilderung nötig ist. Komplett stoppen kann die Länderkammer die Novellierung allerdings nicht. Wird keine Einigung erzielt, muss der Bundesrat über die Gesetzesänderung abstimmen und könnte sie nur mit einer Zweidrittel-Mehrheit aufhalten.

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Erstellt von an 23. Mai 2012. geschrieben in Allgemein, Photovoltaik. Sie können allen Kommentaren zu diesem Artikel folgen unter RSS 2.0. Kommentieren und Pings sind deaktiviert.

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