Wie gestern bekannt wurde, relativierte die 
Bundesnetzagentur die Ansicht der Care-Energy mk-group Holding in 
Sachen Bußgeldbescheid – wie diese es ausdrückt – jedoch relativiert 
diese damit nicht, sondern bestätigt vielmehr, dass gegen die von den
Übertragungsnetzbetrieben Amprion, 50Hertz und Tennet verklagte 
mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG das Bußgeldverfahren 
schon im April 2013 eingestellt wurde, da sich herausstellte, dass 
eben dieses Unternehmen keine gem. § 5 EnWG meldepflichte Tätigkeit 
verrichtet, also keine letztverbrauchenden Haushalte mit Strom 
beliefert, dementsprechend keine Letztverbraucher im Sinne des EEG 
mit Strom beliefert, also keine EEG-Umlage abzuführen hat. Diese 
Rechtsauffassung ist nicht neu, sondern schon rund 15 Landgerichte 
und teilweise Oberlandesgerichte teilen diese Meinung, dass mk-energy
kein Letztverbraucher ist und auch keine Letztverbraucher beliefert.
Dazu im Abdruck:
   „Eine Sprecherin der Bundesnetzagentur relativierte die 
Darstellung der mk-Unternehmensgruppe nun auf Nachfrage einer 
Branchenzeitung. Bei der Eröffnung des Ordnungswidrigkeitsverfahrens 
sei zunächst unklar gewesen, welche der mk-Gesellschaften die 
Belieferung der Kunden verantwortlich vornimmt. Deshalb seien 
zunächst vier Unternehmen aus dem Firmenkonglomerat von Kristek in 
das Verfahren einbezogen worden. Gegen drei Unternehmen wurde das 
Verfahren bereits Mitte April förmlich eingestellt, sagt die 
Sprecherin. Im Zuge des Verfahrens habe sich herausgestellt, dass die
mk-power als Lieferant anzeigenpflichtig gewesen wäre und 
entsprechend wurde ein Bußgeld verhängt. Dagegen habe die 
Unternehmensgruppe Beschwerde eingereicht, nun prüft die 
Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf den Fall. Sollten die Ankläger 
der Rechtsauffassung der Bundesnetzagentur folgen, wird in Düsseldorf
ein Gerichtsverfahren gegen mk-power folgen, so die Sprecherin“.
   Fakt ist in jedem Fall, dass die Übertragungsnetzbetriebe ein 
Unternehmen auf gesamt rund 7.000.000 Euro verklagten, damit Recht 
bekamen, diverse Medien eifrig berichteten und sich nun herausstellt,
dass bei richtiger Recherche offenkundig gewesen wäre, dass schon im 
April 2013 festgestellt wurde, dass genau dieses Unternehmen nicht 
EEG-Umlagen pflichtig ist.
   Das jedoch auch diese 7.000.000 Euro laut erstellten 
Wirtschaftsprüfungsattest ebenso vollkommen aus der Luft gegriffen 
sind und groben Schätzungen zu Grunde lagen, blieb bislang ohne 
jegliche Berücksichtigung. Mehrfache Einigungsversuche seitens 
Care-Energy mit den Übertragungsnetzbetreibern scheiterten auf Grund 
mangelnder Gesprächsbereitschaft dieser. Gegen die drei Urteile des 
LG Hamburg wurde selbstverständlich Berufung eingelegt und nun liegt 
es in den Händen des OLG Hamburg hier für Klarheit zu sorgen und die 
Rechtssicherheit herzustellen.
   Eine gute Nachricht für die Kunden von Care-Energy, denn so das 
Unternehmen keine EEG-Umlage bezahlen muss, müssen natürlich auch die
Kunden keine Kosten der EEG-Umlage bezahlen, da natürlich nur dann 
eine Umlage erhoben wird, so auch eine Umlagenpflicht besteht.
   Somit ist der Ausgang der Berufungsverhandlung auch für die 
Care-Energy Kunden von größtem Interesse, da bei einem Obsiegen die 
Preise 2014, um die Kosten der EEG-Umlage reduziert werden würden.
   Care-Energy kämpft hier also nicht für höhere Margen, sondern für 
kleinere Preise beim Verbraucher.
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