Das Bundeswirtschaftsministerium verschiebt den 
Entwurf für die Verordnung zur Nutzung von Flexibilitäten im 
Verteilnetz nach §14a EnWG auf das nächste Jahr. Dazu erklärt Robert 
Busch, Geschäftsführer des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft, 
bne:
   „Seit 2016 wartet die Energiebranche auf die Verordnung für 
Flexibilität im Verteilnetz nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes
(EnWG). Mehr als drei Jahre also hat das Bundeswirtschaftsministerium
das wichtige Thema Flexibilität im Verteilnetz schleifen lassen. Nun 
soll mindestens ein weiteres Jahr verstreichen, bis das 
Bundeswirtschaftsministerium einen Entwurf präsentieren will. Bis die
Verordnung dann in Kraft ist, geht weitere Zeit verloren.
   Das ist kein Zeitplan, das ist Prokrastination. Hier wird ein 
Thema systematisch unterschätzt und verzögert, das für das Gelingen 
der Energiewende essentiell ist. Dem Bundeswirtschaftsministerium 
fehlt ein ganzheitlicher Ansatz: Sich erneut um die Entscheidung für 
eine Ausgestaltung der notwendigen Verordnung zu drücken, vergeudet 
die Chance, rechtzeitig ein marktliches Instrument für diese neue 
Energiewirtschaft zu schaffen und zu justieren. Dabei liegen bereits 
einige Vorschläge zur Ausgestaltung vor – auch der bne hat ein 
Konzept vorgestellt. In der Branche gibt es zu den meisten Punkten 
einen breiten Konsens.
   Wenn der Gesetzgeber den Markthochlauf von Elektrofahrzeugen, 
Wärmepumpen und Stromspeichern vorbereitet, muss er mindestens 
gleichzeitig auch einen Rahmen für netzdienliche Flexibilitäten im 
Verteilnetz schaffen. Wir brauchen dringend Köpfchen statt Kupfer im 
Verteilnetz.“
Zum Hintergrund:
   2016 hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Digitalisierung der 
Energiewende wichtige Rahmenbedingungen für die Nutzung von 
Flexibilitäten geschaffen: Nach §14a EnWG zahlen Verbraucher im 
Bereich der Niederspannung ein reduziertes Netzentgelt, wenn sie 
ihren Verbrauch netzdienlich anpassen und sich nach den 
Erfordernissen des Netzes steuern lassen. Bisher lässt sich das 
Flexibilitätspotential von Wärmepumpen & Co. aber noch nicht 
realisieren, da seit 2016 die Verordnungsermächtigung mit genauer 
Ausgestaltung von §14a EnWG fehlt.
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