Neue energiewirtschaftliche Geschäftsmodelle, etwa 
zum Messen und Steuern, benötigen klare Rahmenbedingungen. Der 
Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) sieht in dem geplanten 
Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende dabei einen wichtigen 
Schritt nach vorn, hält aber Änderungen für notwendig. So darf die 
Einbaupflicht für intelligente Messsysteme nicht zu einer 
ungerechtfertigten Netzentgeltbelastung für Kunden führen.
   Intelligente Messsysteme sind notwendig, um etwa bei Kunden mit 
höheren Energieverbräuchen ein Lastmanagement zu ermöglichen. Das 
Gesetz sieht eine Einbauverpflichtung ab 2017 für Anschlüsse mit 
einem Verbrauch ab 10.000 Kilowattstunden vor; dazu zählen etwa 
kleinere gewerbliche Betriebe wie Bäckereien, die derzeit nach so 
genannten Standardlastprofil (SLP) beliefert werden. Nach aktuellem 
Stand wäre ein Großteil dieser Kunden durch die Einbaupflicht neben 
den gesetzlich geregelten Kosten für das intelligente Messsystem auch
mit deutlich steigenden Netzentgelten konfrontiert. Der Grund: Mit 
dem Einbau des Smart Meter würden diese nicht mehr als SLP-Kunden 
eingestuft, sondern fallen unter die Leistungsmessung. Je nach 
Verteilernetzbetreiber könnten sich dadurch die Netzentgelte um ein 
Vielfaches erhöhen. „Der Gesetzgeber könnte hier kurzfristig eine 
Lösung finden, etwa die, dass diese Kunden zwar anders bilanziert, 
aber netzseitig weiter als SLP-Kunden abgerechnet werden können“, 
fordert bne-Geschäftsführer Robert Busch.
   Nikolaus Starzacher, Gründer und Geschäftsführer des 
Messstellenbetreibers Discovergy, ergänzt: „Ein solches 
Bilanzierungswahlrecht würde den Marktstart erleichtern, da jeder 
Nutzer eines Smart Meters von den Vorteilen profitieren kann, ohne 
preisliche Nachteile befürchten zu müssen.“ Starzacher blickt 
optimistisch nach vorn. „Ich freue mich, dass nach vielen Jahren 
mühsamer Diskussion mit dem Gesetz zur Digitalisierung der 
Energiewende endlich klare Rahmenbedingungen geschaffen werden und 
der Roll-Out von intelligenten Stromzählern nun bald beginnen kann.“
   „Um die notwendige Flexibilisierung voranzutreiben, müssen wir 
entsprechende Verbrauchspotentiale über intelligente Infrastruktur 
zum Vorteil der Energiekunden verschieben. Wir dürfen diesen 
sinnvollen Weg nicht durch inkompatible Netzentgeltregelungen 
behindern.“ Wichtig sei zudem, möglichst bald die noch ausstehende 
Lastmanagementverordnung vorzulegen. „Es kann nicht sein, dass wir 
die Messinfrastruktur endlich erneuern und gleichzeitig an einer 
Rundsteuerregelung aus dem Jahr 1899 festhalten, mit der wir die 
moderne Messinfrastruktur nicht nutzen können“, so Busch.
Zugang zu Messdaten ermöglichen
   Nach dem im Gesetz vorgesehenen Prinzip der sternförmigen 
Kommunikationen, sollen die Daten aus den intelligenten Messsystemen 
von den Messstellenbetreibern zur Verfügung gestellt werden. 
„Künftige energiewirtschaftliche Geschäftsmodelle funktionieren nur, 
wenn alle Marktteilnehmer einen diskriminierungsfreien Zugang zu den 
Daten haben. Es darf hier keine Verschiebung zu 
Verteilernetzbetreibern geben, die die Daten dann nur verzögert 
herausgeben und angeschlossenen Unternehmen damit einen Vorteil 
verschaffen können, zu Lasten der Verbraucher“, betont Busch. Für die
Zukunft kann es kein sinnvoller Weg sein, jedes Mal bei der 
Datenweiterleitung einen künstlichen Umweg über die 900 
Verteilernetzbetreiber einzubauen. „Damit würden wir die 
Digitalisierung abwürgen“, so Busch.
   Ein Hintergrundpapier steht unter www.bne-online.de zum Download 
bereit.
Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft
   Der bne ist die schlagkräftige Interessenvertretung für die 
wettbewerbliche neue Energiewirtschaft. Im Unterschied zu Anbietern 
mit verbundenem Netz sind unsere Mitglieder frei von 
Monopolinteressen: Sie kämpfen für fairen Wettbewerb, Vielfalt und 
Fairness im Energiemarkt. 2015 haben bne-Mitgliedsunternehmen in 
Deutschland über sieben Millionen Kunden zuverlässig mit Strom, Gas 
oder energienahen Dienstleistungen beliefert.
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