Das Oberlandesgericht Düsseldorf befasst sich 
derzeit mit einer Flut (160) von Verfahren zur „Verordnung über die 
Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen“. Diese 
Verordnung befreit stromintensive industrielle Großabnehmer aufgrund 
einer Genehmigung der Bundesnetzagentur vollständig von der 
Zahlungspflicht von den Netzentgelten. Die Zahlungspflicht wird als 
Sonderkundenumlage auf alle anderen Verbraucher umgelegt. Ein 
privater Haushalt zahlt über diese Sonderkundenumlage ab nächstem 
Jahr 0,329 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh). Das ist mehr als das 
Doppelte wie 2012 (0,151 ct/kWh). Heute verhandelt das Gericht zum 
ersten Mal zwei Eilanträge zweier Netzbetreiber auch darüber, ob die 
Sonderkundenumlage zulässig ist.
   Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler 
Unternehmen (VKU): „Die Politik sorgt durch immer neue Umlagen und 
preisregulierende Eingriffe in einem seit Ende der 1990er Jahre 
liberalisierten Markt für eine zunehmende Umverteilung von 
Großverbrauchern zu Lasten der privaten Haushalte sowie der kleineren
und mittleren Unternehmen.“ Reck weiter: „Wir brauchen eine 
transparente und ehrliche Kommunikation. Die Bürger müssen wissen, 
was auf sie zukommt und mit wie viel Geld sie die erneuerbaren 
Energien und den dringend notwendigen Netzausbau unterstützen.“ Hier 
müsse die Politik mehr tun. Es reiche nicht, Privilegien zu 
beschließen, sich dann aber bei der Erklärung notwendiger 
Preiserhöhungen vornehm zurückzuhalten und dies den Energieversorgern
allein zu überlassen. „Viele von Seiten der Politik gemachten 
Ausnahmen und Sonderregelungen verteuern das System für die privaten 
Haushalte, für Gewerbetreibende sowie für kleine und mittlere 
Unternehmen zusätzlich. Das geht zu Lasten der Akzeptanz der 
Energiewende. Das darf aber nicht sein, weil das Projekt ein 
Gemeinschaftswerk ist. Und das gehört auf sehr breite Schultern 
gestellt und nicht auf Schultern, die immer schmaler werden.“
   Der VKU begrüßt grundsätzlich die wirtschaftspolitische Stärkung 
Deutschlands als Industriestandort – auch für stromintensive 
Unternehmen. „Wirtschafts- und industriepolitisch motivierte 
Entlastungen energieintensiver Industrien sollten unserer Meinung 
nach aber aus dem allgemeinen Bundeshaushalt oder anderen Mitteln 
erfolgen, nicht per Ausnahmeregelungen und Befreiung von 
Umlagefinanzierungen“, so Reck. „Wir müssen insgesamt eine 
angemessene Balance zwischen der notwendigen Entlastung der 
stromintensiven Industrie und der damit verbundenen zusätzlichen 
Belastung von Mittelstand und Verbrauchern finden.“
   Steigende Strompreise sind besonders auf die staatlich 
beeinflussten Anteile zurückzuführen. Aktuell werden nur noch 34 
Prozent wettbewerblich gebildet, Tendenz fallend. Die staatlich 
beeinflussten Anteile liegen derzeit bei 46 Prozent (Steuern, 
Abgaben, Umlagen). Dazu kommt noch der voll regulierte Anteil der 
Netznutzung (inklusive Messstellenbetrieb, Messdienstleistung, 
Messung und Abrechnung) mit 20 Prozent. Reck: „Um Marktverzerrungen 
zu verhindern und die richtigen Weichen für die Energiewende zu 
stellen, plädiert der VKU seit Langem für ein neues 
Energiemarktdesign, das den Ausbau der erneuerbaren Energien, den 
Netzausbau sowie Reserve- und Speicherkapazitäten ganzheitlich 
angeht, anstatt nur die Teilbereiche isoliert zu betrachten.“
   Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400 
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, 
Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit 235.000 Beschäftigten 
wurden 2010 Umsatzerlöse von rund 95 Milliarden Euro erwirtschaftet 
und etwa 8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen 
haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 49,1 Prozent in der 
Strom-, 58,4 Prozent in der Erdgas-, 77,2 Prozent in der 
Trinkwasser-, 60,0 Prozent in der Wärmeversorgung und 16,5 Prozent in
der Abwasserentsorgung.
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