Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) 
kritisiert die von Bundesumweltminister Röttgen vorgeschlagenen 
Änderungen bei der Grünstromvermarktung, die bereits zum 1. Juli 2011
in Kraft treten sollen.
   „Durch die kurzfristige Begrenzung des so genannten 
Grünstromprivilegs wird Ökostromanbietern und betroffenen 
Anlagenbetreibern die wirtschaftliche Grundlage entzogen. Das 
Vertrauen in stabile und verlässliche Rahmenbedingungen wird dadurch 
unnötig erschüttert und die Marktintegration Erneuerbarer Energien 
gebremst“, sagte BEE-Präsident Dietmar Schütz.
   Der Einkauf von Strom durch Händler und Letztversorger erfolgte zu
großen Teilen bereits im Vorjahr; Verträge und 
Wirtschaftlichkeits-Kalkulationen basierten auf den für das Jahr 2011
erwarteten Werten und den seit dem 15. Oktober 2010 verbindlich 
veröffentlichten Daten der Übertragungsnetzbetreiber, so Schütz 
weiter. „Die jetzige Hauruck-Aktion ignoriert aber jegliche 
betriebswirtschaftliche Abläufe und die in der Energiewirtschaft 
üblichen Fristen.“
   Das Ökostromprivileg ist ein gezielter Anreiz zur Marktintegration
für Erneuerbare Energien. Stromversorgungsunternehmen, die im Jahr 
mehr als 50 Prozent des von ihnen verkauften Stroms aus EEG-Anlagen 
beziehen, werden von der EEG-Umlage befreit. Diese Regelung ist 
insbesondere für mittelständische Stromvertriebe ein 
marktwirtschaftlicher Hebel. Aufgrund ihres kleineren Kundenstamms 
ist es für sie einfacher, das 50-Prozent-EEG-Strom-Kriterium zu 
erfüllen als für große Unternehmen.
   Das Ökostromprivileg zeigt, dass eine reale und nachfragegerechte 
Versorgung mit hoch qualitativem Strom möglich ist. Es fördert 
Vertriebe, die aufgrund ihres hohen Anteils an Erneuerbaren Energien 
Vorbildwirkung für die künftige Energieversorgung haben. Die Regelung
mobilisiert große Potenziale einer echten Marktintegration und senkt 
insgesamt die Differenzkosten des EEG.
   „Mit dem heute präsentierten Vorschlag zur unterjährigen und 
rigiden Begrenzung der Umlagebefreiung vergibt das 
Bundesumweltministerium die Chance, diesen einfachen Hebel für eine 
verstärkte Marktintegration Erneuerbarer Energien zu nutzen und 
sinnvoll weiterzuentwickeln“, so BEE-Geschäftsführer Björn Klusmann.
   Auch haben sich die Schreckensmeldungen einiger Wissenschaftler zu
möglichen Kostensteigerungen für die Verbraucher nicht bewahrheitet: 
Nur das theoretische Potenzial zur Direktvermarktung mit diesem 
Instrument beträgt im Jahre 2011 rund 37 Milliarden Kilowattstunden. 
Die vier Übertragungsnetzbetreiber gingen in ihrer Abschätzung aus 
dem vergangenen Herbst aber bereits nur noch von 12 Milliarden 
Kilowattstunden aus.
   Auf Basis der nun im Januar real zur Direktvermarktung 
angemeldeten Anlagen werden jedoch allenfalls 6 Milliarden 
Kilowattstunden EEG-Strom die Grünstromregelung tatsächlich nutzen. 
Durch die Integration dieser Strommengen in den Markt sinkt das 
gesamte Vergütungsvolumen für Erneuerbare Energien in diesem Jahr um 
rund eine Milliarde Euro.
   Damit es in Zukunft nicht zu unnötigen Belastungen für die 
Stromkunden kommt, hält auch der BEE eine Deckelung der von 
Ökostromanbietern nutzbaren Umlagebefreiung für sinnvoll – jedoch 
erst ab 2012. Auf diese Weise bleibt der Vertrauensschutz für 
Stromvertriebsunternehmen und Anlagenbetreiber gewahrt. Auch die Höhe
der verbleibenden Umlagebefreiung könnte dann im Lichte der 
tatsächlichen Nutzung des Instruments modifiziert werden.
   Gleichzeitig schlägt der BEE zur Weiterentwicklung des Instruments
eine Erhöhung der Qualitätsanforderung an den vermarkteten Strom vor 
– neben den 50 Prozent Strom aus EEG-fähigen Anlagen müssten dann 50 
Prozent aus Anlagen gemäß den EU-Richtlinien für Erneuerbare Energien
und KWK stammen.
   Darüber hinaus ist eine mittelfristige Anpassung für den Strom aus
EEG-fähigen Anlagen erforderlich: Ab 2013 sollte das 
50-Prozent-Kriterium schrittweise ansteigen.
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