Der vorläufige Durchschnittserlös (Grenzpreis) 
für Stromlieferungen an Sondervertragskunden lag im Jahr 2012 bei 
11,89 Cent je Kilowattstunde. Wie das Statistische Bundesamt 
(Destatis) weiter mitteilt, ist der Grenzpreis damit um 2,8 % 
gegenüber 2011 gestiegen – damals betrug er 11,57 Cent je 
Kilowattstunde.
   Der Grenzpreis ist gesetzlich definiert als Durchschnittserlös der
Versorgungsunternehmen je Kilowattstunde Strom, berechnet aus 
Stromlieferungen an Sondervertragskunden. Gemäß der 
Konzessionsabgabenverordnung dient der Grenzpreis den 
Energieversorgungsunternehmen als Grundlage zur Berechnung der 
Konzessionsabgaben. Das sind Entgelte, die die Energieversorger den 
Gemeinden für das Recht zahlen müssen, die Letztverbraucher mit Strom
zu versorgen und öffentliche Verkehrswege für die Verlegung und den 
Betrieb von Leitungen nutzen zu dürfen.
   Der Durchschnittserlös bei der Abgabe an alle Letztverbraucher 
belief sich im Jahr 2012 auf 14,74 Cent je Kilowattstunde, das war 
ein Plus von 3,7 % gegenüber 2011. Bei der Abgabe an Haushaltskunden 
erlösten die Versorgungsunternehmen 2012 im Durchschnitt 20,91 Cent 
je Kilowattstunde, das waren 3,3 % mehr als 2011.
   Detaillierte Informationen, aktuelle Ergebnisse und lange 
Zeitreihen zur Erhebung über Stromabsatz und Erlöse können in der 
Datenbank GENESIS-Online über die Tabelle Stromabsatz und Erlöse 
(43331-0001) abgerufen werden. Die endgültigen Ergebnisse für das 
laufende Berichtsjahr stehen dort spätestens am 31. Januar 2014 zum 
Download zur Verfügung.
   Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) sowie 
weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des 
Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/presseaktuell 
zu finden.
Weitere Auskünfte gibt:
Jörg Kaiser 
Telefon: (0611) 75-2307,
www.destatis.de/kontakt
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Statistisches Bundesamt
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