St. Augustin, 7. März 2012 – Intakte Abwasserleitungen und -kanäle sind die Voraussetzung für hygienisch einwandfreie Lebensverhältnisse und den Schutz von Boden und Grundwasser vor Verschmutzung. Kanalbauunternehmen haben aus diesem Grund eine verantwortungsvolle Aufgabe. Besonders hohe Qualitätsanforderungen erfüllen auf diesem Gebiet Unternehmen, die ihre Leistungen einer regelmäßigen neutralen Fremdüberwachung unterwerfen. Öffentliche und private Auftraggeber können bei ihnen sicher sein, dass zuverlässiges, erfahrenes und geschultes Personal die Arbeiten ausführt und dabei geeignete Materialien und Betriebseinrichtungen einsetzt. Die dem RAL Gütezeichen zugrunde liegenden Güte- und Prüfbestimmungen wurden wie auch in den zurückliegenden Jahren in vielen Punkten novelliert und bieten damit insbesondere für den öffentlichen Auftraggeber eine wichtige und technisch aktuelle Entscheidungshilfe bei der Vergabe von Leistungen der Herstellung und Instandhaltung von Abwasserleitungen und -kanälen.
Auf dem Gebiet des Kanalbaus findet ein harter Preiswettbewerb in- und ausländischer Anbieter statt. Kanalbau ist jedoch nicht gleich Kanalbau. Die Verlegung von Abwasserleitungen und -kanälen, deren Prüfung sowie die grabenlose Verlegung und Sanierung mit Inspektion, Reinigung und Dichtheitsprüfung erfordern fachkundiges Personal und geeignetes Gerät. Der Güteschutz Kanalbau, der die Anforderungen für die Verleihung des Gütezeichens Kanalbau festlegt und ihre Einhaltung überwacht, hat mehr als 20 Jahre Erfahrung mit diesen Bauleistungen. Die Nutzer des RAL Gütezeichens verpflichten sich dazu, die Anforderungen strikt einzuhalten. In unangemeldeten Besuchen neutraler Prüfingenieure oder Prüfinstitute in den Betrieben und auf den Baustellen wird dies regelmäßig überwacht. Kanalbauleistungen, die auf Basis der Güte- und Prüfbestimmungen durchgeführt werden, zeichnen sich daher durch sorgfältige Ausführung und Langlebigkeit aus.