St. Augustin, 31. März 2011 – Gebietsheimische Gehölze sind einheimische Pflanzen, die sich über viele Generationen hinweg in unserer Kultur- und Naturlandschaft entwickelt haben. In Hecken, Wäldern und Gebüschen bieten sie einer großen Zahl von Insekten- und Vogelarten wertvollen Lebensraum. Die Anzucht gebietsheimischer Gehölze trägt zum Erhalt der biologischen Vielfalt bei und stellt ein wichtiges Element der Wald- und Landschaftspflege dar. Mit dem RAL Gütezeichen Wald- und Landschaftspflege verpflichten sich mehr als 1000 Betriebe zur Einhaltung besonders hoher Qualitätsanforderungen auf diesem Gebiet. Nach der Erweiterung der Güte- und Prüfbestimmung gelten entsprechende Kriterien jetzt auch für die Anzucht gebietsheimischer Gehölze.
Die Güte- und Prüfbestimmungen umfassen damit zusätzlich die Ausweisung von Beständen gebietsheimischer Gehölze, die Gewinnung des Saatguts, seine Lagerung, Aufbereitung und Aussaat, sowie seine Anzucht und den Transport der Pflanzen. Für die Baumschulen und Forstbetriebe bedeutet das unter anderem, dass sie das Saatgut nur aus einem mindestens 50 Jahre alten einheimischen Bestand gewinnen dürfen. Der Abstand zu Gehölzen gebietsfremder Herkunft muss 300 Meter betragen, es sei denn, eine Befruchtung ist ausgeschlossen. Das Saatgut darf nur von qualifiziertem Personal geerntet werden und der Anteil an Fremdkörpern nicht über 5 Prozent liegen. Die Saat muss besonders geschützt werden und im Beet eindeutig gegenüber anderem Saatgut zu unterscheiden sein.
Neben der Anzucht gebietsheimischer Gehölze umfasst die Gütesicherung Wald- und Landschaftspflege die Holzernte, die Holzrückung, die Waldverjüngung, den forstlichen Wegebau, die Landschaftspflege und die Forstpflanzenanzucht. Die Betriebe verpflichten sich dazu, die Einhaltung der Güte- und Prüfbestimmungen durch regelmäßige Kontrollen sicher zu stellen. Sie unterziehen sich zudem mindestens einmal im Jahr unangemeldeten Kontrollen externer Prüfer. RAL Gütezeichen sind damit besonders zuverlässig, was dazu führte, dass das Gütezeichen Wald- und Landschaftspflege 15 Jahre nach seiner Einführung zu einem festen Bestandteil in Ausschreibungen geworden ist.