Änderung des nationalen Emissionshandels kommt Verbrauchern und Unternehmen zugute
Der Bundestag wird am Donnerstag das Gesetz zur Festlegung des nationalen CO2-Preises ab dem 1. Januar 2027 verabschieden („Drittes Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes“). Dazu erklärt der klimapolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mark Helfrich:
„Mit der Gesetzesänderung stellen wir sicher, dass der CO2-Preis ab dem 1. Januar 2027 nicht steigt. Das kommt all jenen zugute, die mit Öl und Gas heizen, und jenen, die Benzin oder Diesel tanken. In einer Zeit, in der Kraft- und Treibstoffpreise ohnehin hoch sind, wäre eine Verteuerung des Emissionshandels der falsche Weg. Sie würde die Bürgerinnen und Bürger über Gebühr belasten und unseren Unternehmen Wettbewerbsnachteile bringen. Es gilt, mit der Gesetzesänderung pragmatisch die Übergangsphase zum europäischen Emissionshandel für Wärme und Verkehr zu gestalten, der zum Jahresbeginn 2028 an den Start gehen wird. Von einer Aufweichung der Klimaziele kann keine Rede sein. Es geht vielmehr darum, die Akzeptanz für Klimaschutz in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten zu erhalten.
Die mittelständisch geprägten Unternehmen, die Wärme für ihre Produktionsprozesse brauchen, sind durch den nationalen Sonderweg im europäischen und internationalen Wettbewerb benachteiligt. Es hat sich gezeigt, dass die Carbon-Leakage-Verordnung, die diesen Wettbewerbsnachteil ausgleichen soll, nicht den ausreichenden Effekt hat. Wir fordern deshalb die Bundesregierung auf, sich schnellstmöglich um die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission zu kümmern, damit auf Basis der sogenannten Fallback-Benchmarks eine vorteilhaftere Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Kompensationssummen herangezogen werden kann.
Indem wir den Anteil von Bioabfällen im Restmüll realistischer betrachten, sorgen wir zudem dafür, dass kommunale Abfallverbrennungsanlagen weniger Zertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel kaufen müssen. Damit tragen wir dazu bei, dass Abfallgebühren nicht erhöht werden müssen.“
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