Das Bundesumweltministerium hat heute die Eckpunkte für ein deutsches Textilgesetz zur Einführung der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien vorgelegt. Ab 17. Juni 2027 sollen Hersteller zwar für Sammlung, Sortierung und Verwertung von Alttextilien zahlen, sie werden aber nicht konsequent zu weniger Textilmüll und mehr Wiederverwendung verpflichtet. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert den Vorschlag deshalb als unzureichend, um die durch Fast-Fashion-Geschäftsmodelle verursachte Textilmüllkrise einzudämmen.
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH:
„In Deutschland werden 55 Prozent mehr Kleidung weggeworfen als noch vor zehn Jahren, der wachsende Textilkonsum ist für Millionen Tonnen an CO2 verantwortlich. Ohne festgelegte verbindliche Ziele zur Abfallvermeidung und Wiederverwendung löst Umweltminister Schneider das Fast-Fashion-Müllproblem nicht. Damit droht er die Chance zu verpassen, im Textilsektor dringend notwendige Emissionseinsparungen für sein unzureichendes Klimaschutzprogramm umzusetzen. Wir fordern in der nun anstehenden Ausarbeitung des Textilgesetzes, die Höhe der Herstellerbeiträge an klaren und verbindlichen Umweltkriterien festzumachen. Hersteller sollten für nicht-recyclingfähige und giftige Fast-Fashion-Artikel deutlich mehr zahlen müssen als für langlebige, wiederverwendbare und recycelte Mode. Mindestens 20 Prozent der Herstellerbeiträge sollten in einen Transformationsfonds fließen, der Leihen, Tauschen, Reparatur und Second Hand fördert. Nur so schaffen es zirkuläre Geschäftsmodelle aus der Öko-Nische in die breite und lukrative Anwendung.“
Link:
DUH-Forderungen für eine wirksame EPR-Gesetzgebung: https://l.duh.de/p260324
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